20. September 2013   Aktuell

Sanierung Papenberg - Fällen der Linden

Fällen der Linden am Papenberg im Zuge der Sanierung des Platzbereiches Papenberg - Fehlendes Gutachten
Kommentar: Roswitha Engelke

Am 03.09.13  fand eine Begehung des Papenberges durch den Umweltausschuss der Stadt Helmstedt statt. Gegenstand der Ortsbesichtigung waren Fragen zu einem Fußgängerüberweg über den Papenberg und dessen Bepflasterung, so dass ein müheloses und gefahrloses Überqueren der Fahrbahn auch für behinderte Mitbürger möglich wird. Da neben den Straßenbauarbeiten auch umfangreiche Kanalarbeiten anliegen, wurde auf diesem Termin auch der Baumbestand in Augenschein genommen und die Frage der Erhaltung diskutiert.

Herr Stein vom Bauamt plädierte für eine Fällung der vorhandenen Linden und eine Anpflanzung von 6 jungen Bäumen. Er berief sich darauf, dass die Linden krank seien. Mehrere Ausschussmitglieder waren anderer Meinung und äußerten, dass darüber das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.

Diese Äußerung hat unseren Bürgermeister, Wittich Schobert, schwer getroffen oder vielleicht auf dem linken Bein erwischt.

Sachlage:

1. Einer mündlichen Nachfrage einiger Ausschussmitglieder,  warum die Bäume gefällt werden müssen, stellte sich der Bürgermeister aufgebracht entgegen. "Seine" Verwaltung, bzw. der Baumpfleger, habe die Bäume untersucht und diverse Mängel festgestellt und ein Gutachten erstellt, der Aufklärungswunsch einiger Ausschussmitglieder sei nichts weiter als ein völlig unangebrachtes Mißtrauen, welches er nur empört zurückweisen könne.

Fakt ist, dass ein vorliegendes Gutachten an den Rat weitergegeben werden muß, damit dieser korrekt beschließen kann.

2. Bisher liegt keinem Ratsmitglied/Ausschussmitglied ein schriftliches Untersuchungsergebnis der Linden auf dem Papenberg vor, so dass nicht nachvollzogen werden kann, warum die augenscheinlich gesunden Bäume gefällt wurden und durch 6 Neuanpflanzungen ersetzt werden sollen.

Die Aussage eines Försters, dass den Linden nichts fehle, wies der Bürgermeister als nicht fachkompetent zurück.  Er ging sogar soweit zu sagen, (sinngemäß wiedergegeben) der Rat könne sich seinetwegen ein Gegengutachten auf eigene Kosten erstellen lassen ..., was eine Unverfrorenheit dem Rat gegenüber ist. Außerdem benötigte der Rat dazu das von der Verwaltung erstellte Gutachten, um dieses von einem Gegengutachter prüfen zu lassen.

Es stellen sich folgende Fragen:

    a) In welcher Form existiert das Gutachten aus der Verwaltung und


    b) warum wurde es weder den Fachausschussmitgliedern noch den Ratsmitgliedern vorgelegt?

 

   c) Wurde der Schutz der Bäume in die Ausschreibung aufgenommen? (*Siehe DIN 18920.)



   d) Wurde c) vergessen, besteht keine Ersatzpflicht durch den Verschulder bei einer Verletzung
       der Bäume durch die Baumaßnahme.
   

    e) Eine Frage am Rande: Wieso spricht der Bürgermeister von seiner Verwaltung? Die
       Verwaltung ist nicht das persönliche Eigentum eines Bürgermeisters sondern verrichtet Dienst
       für den Bürger. Von diesem Bürger wird sie auch durch Steuergelder bezahlt. Der
       Bürgermeister übrigens auch. Deshalb ist er auch der erste Diener der Stadt.  

 

*Nach DIN 18920 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen") sollen im Wurzelschutzbereich von Bäumen keine Baumaßnahmen durchgeführt werden. Wenn dies nicht zu verhindern ist, sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Verstöße gegen diese Auflagen können empfindliche Strafen und/oder auch Baueinstellungen nachsichziehen.

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