14. Oktober 2013   Aktuell

Demo/Mahnwache gegen Tierquälerei

Wo: Helmstedt, auf dem Marktplatz vor dem Rathaus
Wann: am 25.10.2013, um 17.00 Uhr

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

                                   Karl-Heinz Schmidt:  0160/4583851

Der Anlass ist das Schießen mit dem Luftgewehr auf Hauskatzen in Emmerstedt.

Katzen können von ihren Haltern nicht ständig kontrolliert oder so erzogen werden, dass sie wissen, was sie auf ihren Streifzügen auf fremden Grundstücken tun dürfen und was nicht. Die Mittel und Maßnahmen eine Katze von seinem Grundstück zu vertreiben müssen auf jeden Fall tierschutzkonform sein.

Eine Katze mit Steinen zu bewerfen, weil sie vom Nachbargrundstück herüberkommt oder gar mit einer Waffe auf diese zu schießen ist strafbar und kein dummer Streich. Oft verenden die Tiere unter großen Qualen. Hier greift das Tierschutzgesetz.

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen” (§ 1 Satz 1). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen” (§ 1 Satz 2).
Roswitha Engelke

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