31. Oktober 2014   Aktuell

Schließung der Grundschule Ostendorf: Vorlagen 138/12 und136/14 für den Ausschuss "Jugend, Familie, Schule u. Soziales"

In der Beschlussvorlagen 138/12 stellte die Verwaltung im Jahr 2012 aufgrund der Erkenntnisse durch das Bauamt fest, dass die Grundschule Ostendorf aus Platzmangel für eine Nachnutzung als Kreisbücherei und Archiv nicht geeignet ist. Eine Nachnutzung als Kreisbücherei oder Archiv ist ohne kostspielige Umbauten ebenfalls nicht möglich.

Auszug aus der Vorlage 138/12

5. Denkbare Nachnutzungsmöglichkeiten der Grundschulgebäude:

...

Grundschule Ostendorf:

Eine Unterbringung der städtischen Bücherei wäre im Gebäude der Grundschule Ostendorf ebenfalls durchaus denkbar. Aber:

5.1). ...

Anfallende Umbaukosten mit höherem Aufwand

Der Zuschnitt der Räume und die Unterbringung auf zwei Ebenen im Erd- und Obergeschoss wären sehr ungünstig und würden bei einem Umzug einen höheren Aufwand für eventuell erforderliche Kameraüberwachungen und/oder zusätzliche bauliche Sicherungsmaßnahmen bedeuten. Zusätzlicher Platz für das historische Archiv wäre selbst bei Einbeziehung des Scherstalls und Auslagerung der Kinder- und Jugendbücherei z.B. in das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum nicht vorhanden ...

Die sich im Schulgebäude der Grundschule Ostendorf anbietenden Nachnutzungsmöglichkeiten bestehen also nur teilweise, sind aber im Vergleich mit anderen Grundschulen keinesfalls gleichwertig umfangreich, zweckmäßig und sinnvoll.

...


6. Auswirkungen auf Leistungen im Rahmen des KPII bei Umnutzung von Gebäuden im Rahmen einer Grundschulaufhebung:

Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II (KPII) sind an der Grundschule Ostendorf Bauinvestitionen abgewickelt worden. Teilweise wurden auch Ausstattungsteile beschafft (Medienpaket und sogenannte Innovative Räume). Die Höhe der Summe beträgt 140.000 €.

Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und  Länder 

§ 7 Rückforderung:

(1) Der Bund kann Finanzhilfen von einem Land zurückfordern, wenn von einem Land geförderte einzelne Maßnahmen ihrer Art nach den in § 3 Absatz 1 festgelegten Förderbereichen nicht entsprechen oder die Zusätzlichkeit nach § 3 Absatz 3 nicht gegeben oder eine längerfristige Nutzung nach § 4 Absatz 3 nicht zu erwarten ist.

Es würden sich Rückforderungsansprüche des Landes von KPII-Mitteln ergeben, wenn ein gefördertes Schulgebäude an einen privaten Dritten übergeben oder wenn es veräußert würde.

Anmerkungen zur Beschlussvorlage 136/14

Eine adäquate Nachnutzung der Ostendorfschule stieß bereits  im Jahre 2012 auf eine Anzahl von Schwierigkeiten und erwies sich, nach Prüfung durch das Bauamt, als unrentabel und in der Beschlussvorlage 136/14 stolpert man Seite für Seite über Widersprüche und Ungereimtes. Der Eindruck, dass die Verwaltung der Stadt Helmstedt sich in ihrem eigenen Ausredensalat  hoffnungslos verlaufen hat drängt sich auf. R. Engelke

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