Die Grundschule Ostendorf, der Zukunftsvertrag und eine bevorstehende Ratsentscheidung
Roswitha Engelke, Ratsfrau der Stadt Helmstedt f. DIE LINKE., 16.11.2014
Die Grundschule Ostendorf muß geschlossen werden, koste es was es wolle, denn die Stadt Helmstedt will in den Genuss der Entschuldungshilfe des Landes kommen.
Der § 106 des Nieders. Schulgesetzes wird strapaziert, der demografische Wandel herangezogen obwohl er sich sträubt (in Helmstedt Stadt/Land steigt die Geburtenrate, zwar nicht wesentlich, aber immerhin) und, wenn das alles nicht hilft, wird der Zukunftsvertrag zum Thema gemacht, über dem das Damoklesschwert schweben soll, wenn die Grundschule Ostendorf nicht ihre Tore schließt.
Ist dem so?
Die Grundschule wird im Zukunftsvertrag als Kostenfaktor bzw. Einsparungsmöglichkeit mit 60.000 €/Jahr genannt. Dieser Betrag ist bereits Geschichte. Letztlich hat dies sogar der Bürgermeister W. Schobert zugegeben und rechnete runter auf 30.000 €/Jahr. Selbst dieser Betrag könnte sich noch verringern, wenn alle Kosten, die die Schließung der Grundschule nach sich zieht berücksichtigt werden, was zur Zeit nicht der Fall ist.
1. Eine Nachnutzung ausschließlich als Bücherei ist unrentabel, da der Umbau kostspielig ist.
2. Eine Nachnutzung als reines Archiv erfordert Umbau- und Sicherheitsmaßnahmen, die möglicherweise mehr als 100.000 Euro in Anspruch nehmen.
Beides schriftliche Aussagen des Bauamtes der Stadt Helmstedt (nachzulesen in der V 138/12 u. ff)
3. Wird die Schule nicht mehr als Bildungseinrichtung genutzt, kommt eine Rückzahlung von ca. 100.000 bis 140.000 € aus einer Fördermaßnahme des Landes/Bundes auf die Stadt zu. Aus diesem Grund ist auch ein Verkauf an Privat ausgeschlossen. Eine Rückzahlung ist auch bei andauerndem Leerstand fällig.
4. Eine Übernahme des Gebäudes durch das Lehrerseminar ist nicht im Gespräch, da man
dort an einen repräsentativen, größeren Bau gedacht hat.
Eine schriftliche Bestätigung, dass das Lehrerseminar tatsächlich interessiert ist/war, fehlt.
Was bleibt ist ein Leerstand über unbestimmte Zeit oder auf Dauer.
5. Ein Leerstand würde nicht nur die Rückzahlung der Fördermittel bedeuten, ein Leerstand kostet
Geld. Das Gebäude muß geheizt werden. Die Überwachung von Wasserrohren u. des gesamten Gebäudes (Vandalismusgefahr) muß gesichert sein, sonst übernimmt keine Versicherung einen
Schadensfall. Ein höherer Versicherungsbeitrag ist erforderlich.
Es könnte sich ergeben, dass die Summe der Kosten der Schließung die Summe der Einsparung von
30.000 €/Jahr noch einmal empfindlich schmälert.
- Belege über die gesamten anfallenden Kosten des Leerstandes oder der Umbauten fehlen.
Das ist der wirtschaftliche Gesichtspunkt. Es gibt für mich als Entscheidungskriterium jedoch noch den menschlichen/sozialen Aspekt.
Die soziale Infrastruktur wird in diesem Stadtteil zerstört. Das gesamte Innenstadtgebiet wäre ohne (konfessionslose) Grundschule. Ganz egal ob nun die Schulbezirke neugebildet werden oder nicht.
Nachfolgende Generationen müssten eine erhebliche Wegeleistung erbringen und wären auf eine Beförderung mit dem Bus/Auto in umliegende Schulen angewiesen.
Bisher ist der Hort St. Stephanie auf kurzer Strecke zu Fuß zu erreichen, weil er "nebenan" liegt. Im Fall der Schließung der GS Ostendorf werden Beförderungen zum Hort per Bus/Auto erfolgen müssen.
Bei Wegfall des Hortes sind im Einzelfall bedrohliche existenzielle Situationen zu erwarten, die sich im Verlust von Arbeitsplätzen äußern.
Um die Fahrtkosten muß sich die Stadt Helmstedt nicht kümmern, die werden dank der Kreisumlage sämtlichen Gemeinden aufgedrückt.
Was bisher generell als nicht relevant betrachtet wird, ist ein ganz spezieller Punkt:
In der Ostendorfschule funktioniert etwas was vielerorts (und das weltweit) nicht klappt nämlich das gute und produktive Miteinander von Muslimen und Christen. Dieser Sachverhalt wird nach meinen bisherigen Beobachtungen als unbedeutend abgetan. Tenor in den Fraktionen/der Verwaltung ist: Was sind schon Erfolge im einvernehmlichen Zusammenleben verschiedener Kulturen, wenn auf der anderen Seite die Konsolidierung des städt. Haushaltes steht!
In einigen der aufgeführten Punkte habe ich mich wiederholt, da ich festgestellt habe, dass viele Ratskollegen den Inhalt der Ratsvorlage 138/12 bereits vergessen hatten.
Hinzukommt, dass ich rechtliche Bedenken habe.
Meiner Meinung nach wurde der Kostenfaktor Ostendorfschule künstlich hochgerechnet, um an die Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen zu gelangen. In diesem Falle wären eventuell rechtliche Folgen (für Rat/Verwaltung) zu befürchten.
Der tatsächliche Einsparungsbetrag liegt vermutlich zwischen 0 und 20.000 €.
Fortsetzung folgt