02. Dezember 2014   Aktuell

„Ratsentscheidung über die Aufhebung der Grundschule Ostendorf bis zur Klärung offener Fragen verschieben“

 

Antragsteller: Roswitha Engelke, Ratsfrau DIE LINKE. im Rat der Stadt Helmstedt

 
1. Begründung:

Der Zukunftsvertrag der Stadt Helmstedt mit dem Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der Fusion mit der Samtgemeinde Nord-Elm und der daraus resultierenden Entschuldungshilfe des Landes kalkuliert rund sechzigtausend Euro an Einsparungen in der Stadt Helmstedt durch die Aufhebung einer Grundschule. Gleichlautendes ist im Finanzsicherungskonzept der Stadt aus dem Jahre 2012 festgeschrieben.

Die Verwaltung der Stadt Helmstedt begründet die Aufhebung einer Grundschule bzw. der Grundschule Ostendorf auch mit dem niedersächsischen Schulgesetz, das eine Schulschlie-ßung aufgrund zurückgehender Schülerzahlen, Stichwort „Demografischer Wandel“, erlaubt. Bei dieser Betrachtungsweise bleibt jedoch ungeprüft, inwieweit zu Zeiten damaliger höherer Belegungen für Schüler und Lehrer unzumutbare Zustände herrschten und die jetzige Situation prinzipiell wünschenswert ist.

Die entsprechend tabellarische Berechnung in der Vorlage V136/14 geht von Maximalzahlen von 25 Schülern pro Klasse aus. Von der Lehrerschaft, vergl. beispielsweise mündliche Stellungnahmen in der Ausschusssitzung vom 19.11.2914, wird dies aus pädagogischen Gründen abgelehnt. Der Gesamtelternrat der Stadt Helmstedt lehnt die Aufhebung der Grundschule Ostendorf gleichfalls aus diesen und weiteren Gründen ab.

Wird die Maximalzahl von 25 übertroffen, sieht der Gesetzgeber eine Aufteilung in zwei Schul-klassen vor. Daher handelt es sich bei der Belegungsstärke von 25 um eine absolute Grenzbe-lastung. Durch die Aufhebung der Grundschule Ostendorf würden diese Grenzbelastungen die nachfolgenden Generationen der Schüler und Lehrer mit allen negativen Folgen treffen.

Eine moderate und pädagogisch vertretbare Anpassung an die zurück gegangenen Schülerzahlen könnte gegebenenfalls durch die Einzügigkeit einer Grundschule realisiert werden. Die niedersächsische Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) steht dem nicht entgegen, vergl. Zitat § 4, Abs. 1: „Eine Schule, die nicht einzügig geführt werden kann, darf fortgeführt werden, wenn andernfalls die Schulwege wesentlich ungünstiger ausfallen“.

Aus diesem Zitat lässt sich ablesen, dass der Gesetzgeber günstige Schulwege wünscht und die Einzügigkeit einer Schule und sogar eine eingeschränkte Einzügigkeit keinen Aufhebungsgrund darstellt. Die Sinnhaftigkeit der Einzügigkeit einer Grundschule wurde von der Verwaltung der Stadt Helmstedt bisher nicht geprüft.

Die Auslastungen der Klassenräume der verbleibenden Grundschulen mit der Grenzbelegung von 25 Schülern je Raum wird für eine Übergangszeit nicht erreicht werden, sofern, wie vom Ausschuss für Schule usw. beschlossen, ganze Klassenverbände von der Ostendorfschule zu anderen Schulen wechseln. Es fehlt eine Vorlage, die die zu erwartenden Verhältnisse real ab-bildet. Es ist nicht auszuschließen, dass mehrere Container mit Mietkosten von rund 48.000 Euro pro Jahr aufgestellt werden müssten.

In der Vorlage V138a/12 werden für die Ostendorfschule, die Mehrzweckhalle und den Scherstall 330.000 Euro für notwendige Brandschutzmaßnahmen ausgewiesen. Der mutmaßlich sechsstellige Anteil des Hauptgebäudes der Schule würde bei einer weiteren Nutzung als Schule vom Land mit hohen Zuschüssen finanziert. Eine Stellungnahme des Landes Niedersachsen dazu fehlt. Diese Zuschüsse würden bei einer Nutzung als Bücherei entfallen und den Haushalt der Stadt belasten.

Im übrigen ist zweifelhaft, ob aufgrund der unzureichenden Statik die Ostendorfschule als Bücherei geeignet ist. Anderenfalls wäre Leerstand und erhebliche Rückzahlungen zu befürchten.

Durch den Wegfall der Ostendorfschule würden sich mutmaßlich zusätzliche Fahrtstrecken für die Schülerbeförderung ergeben. Die Kosten aus der entsprechenden Erhöhung der Kreisumlage sind bisher nicht bekannt. Der Landkreis Helmstedt hat auf steigende Kosten bereits hingewiesen.



2. Beschluss

Die Ratsentscheidung übe die Aufhebung der Ostendorfschule wird bis zur Klärung nachfolgender Punkte aufgeschoben:

a.)    Die Verwaltung der Stadt Helmstedt erstellt eine Darstellung der Belegungen aller Schulklassenräume aller Grundschulen über den Zeitraum bis 2019 auf Basis der Einzügigkeit einer Schule.

b.)    Die Verwaltung der Stadt Helmstedt erstellt eine Darstellung der Belegungen aller Schulklassenräume aller Grundschulen über den Zeitraum bis 2019 unter der Fiktion des Wegfalls der Ostendorfschule mit der Berücksichtigung, dass vollständige Klassenverbände aus der Ostendorfschule gemäß Beschluss des Schulausschusses übernommen werden müssen und kalkuliert gegebenenfalls die entstehenden Kosten für Mietcontainer.

c.)    Die Verwaltung belegt, dass die Statik der Ostendorfschule für die Nachnutzung als Bücherei geeignet ist.

d.)    Die Verwaltung der Stadt Helmstedt ermittelt unter Abstimmung mit dem Land Nieder-sachsen die Differenzkosten für den Brandschutz und weiterer Sanierungskosten bei Folgenutzung unter Berücksichtigung der Landeszuschüsse bei einer weiteren Nutzung der Ostendorfschule als Grundschule.

e.)    Die Verwaltung der Stadt Helmstedt ermittelt unter Abstimmung mit dem Landkreis Helmstedt den Betrag der Kreisumlageerhöhung für die Stadt Helmstedt, wenn bei Wegfall der Ostendorfschule zusätzliche Kosten der Schülerbeförderung entstehen.


Helmstedt, 27.11.2014
Roswitha Engelke

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