19. Dezember 2014   Aktuell

Schließung Grundschule Ostendorf - Schreiben an Kultusministerin

Schreiben vom 15.12.2014

Grundschule Ostendorf in Helmstedt, Bitte um weitere Veranlassung und Stellungnahme

Sehr geehrte Frau Ministerin Heiligenstadt,

laut Beschluß des Rates der Stadt Helmstedt vom 09.12.2014 wird die Grundschule Ostendorf
geschlossen. Zur Begründung des dementsprechenden Vorschlages der Helmstedter Verwaltung
wurden verringerte Schülerzahlen herangezogen. Bei den Klassenstärken der Helmstedter Grundschulen herrschen wünschenswerte Zustände und die Zweizügigkeit aller Schulen wäre gemäß der von der Verwaltung der Stadt vorgelegten Prognosen  bis auf absehbare Zeit gewährleistet. Dazu kommt, dass zum aktuellen Zeitpunkt die tatsächlichen Schülerzahlen sogar relevant nach oben abweichen.

Gegebenenfalls hätte eine Schule auf Einzügigkeit umgestellt werden können, wären die Schülerzahlen zukünftig tatsächlich zurück gegangen. Dann wären jedoch für den Haushalt der Stadt Helmstedt keine Einsparungen zu erzielen gewesen. Aus der Tatsache, dass die Stadt in ihren
Vorlagen für den Rat der Stadt Helmstedt die Einzügigkeit einer Schule nicht geprüft hat und außerdem die Zweizügigkeit gewährleistet ist, läßt sich zwingend ableiten, dass es sich ausschließlich
um Sparmaßnahmen der Helmstedter Verwaltung handelt.
Die niedersächsische Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) sieht einzügige Grundschulen vor, vergl. Zitat § 4, Abs. 1: „Eine Schule, die nicht einzügig geführt werden kann, darf fortgeführt werden, wenn andernfalls die Schulwege wesentlich ungünstiger ausfallen“. Der Text der Verordnung gibt klar zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber günstige Schulwege wünscht unddie Einzügigkeit einer Schule und sogar eine eingeschränkte Einzügigkeit keinen Aufhebungsgrund darstellt.
Die Schließung einer Grundschule nur auf Grund einer Einsparung ist nicht zulässig. Das Niedersächsische Schulgesetze sieht zwar die Schließung einer Grundschule aufgrund von zu kleinen
Zahlen vor, erlaubt jedoch keine Schließung aus den hier vorliegenden ausschließlichen monetären
Gründen.

Sie werden gebeten, der Schließung der Grundschule Ostendorf in Helmstedt nicht zuzustimmen
bzw. die Genehmigungsbehörde anzuweisen, bei der Prüfung auf Zustimmung zur Schließung
strenge Maßstäbe an die Einschätzung der tatsächlichen Schließungsgründe anzulegen.
Die Schließung der Ostendorfschule bzw. die Erhöhung der Klassenstärken wird mittelfristig in
Niedersachsen Lehrerstellen einsparen. Angesichts der knappen Kassen, vergl. auch Verschiebung
der Abschaffung der Studiengebühren und die geplante Einsparung der Sprachheilklassen
im nds. Schulgesetz, erscheint die Schließung der Helmstedter Schule ausdrücklich erwünscht zu
sein. Ein Landtagsabgeordneter der SPD mit der mutmaßlichen Meinungsführerschaft in seiner
Fraktion brach in diesem Zusammenhang sogar seine Wahlkampfversprechen und trug erheblich
zur Schließung bei.
Wird das Land Niedersachsen aus Einspargründen der Schließung der Grundschule Ostendorf in
Helmstedt zustimmen?

Mit freundlichem Gruß
Roswitha Engelke, Ratsfrau im Rat der Stadt Helmstedt

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