14. Januar 2015   Aktuell

Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt

Verfasser:       Roswitha Engelke, Ratsfrau DIE LINKE. im Rat der Stadt Helmstedt

Datum:            Helmstedt, 11.01.2015

Einleitung

Die Geschäftsordnung der Stadt Helmstedt (GO) benötigt zur Klarstellung und Stärkung der Rechte von Bürgern und Abgeordneten eine Überarbeitung. Auch müssen die formalen Bedingungen zum Ablauf von Rats- und Ausschußsitzungen und zur Aufstellung der Tagesordnung konkreter gefaßt werden, damit schwerwiegende Fehler wie in der Ratssitzung vom 09.12.2014 zukünftig einerseits sicher vermieden werden und andererseits die Öffentlichkeit im Vorfeld hinreichend über die Beratungsgegenstände informiert wird, um dazu Fragen stellen zu können.

Unzureichend sind die Formen der Bürgerbeteiligung. Die bisherige Praxis in den Rats-, Ausschußsitzungen und den Informationsveranstaltungen sieht Fragen vor, erlaubt aber prinzipiell keine Anregungen und Meinungsäußerungen. An dieser Stelle besteht ein erheblicher Änderungsbedarf, um die demokratischen Einwirkungsmöglichkeiten der Bürger auf die Stadt zu verbessern.

Die Vorschläge verweisen auf zu ändernde Punkte hin. Die genaue Ausformung ist von der Verwaltung zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Ermessensspielräume sind angemessen zu berücksichtigen und zu regeln, denn nicht alles kann im Vorfeld durch Bestimmungen eindeutig festgelegt werden. Im Vordergrund müssen wirksame demokratische Formen stehen. Diese Leitschnur ist klar zu stellen, möglicherweise durch eine Präambel.

 Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung

Bürgerbeteiligung

 1.      Zu § 4 GO, Sitzungsverlauf

 

Der Begriff „Einwohnerfragestunde“ ist zu ändern auf „Einwohnerbeteiligung, Fragen und Anregungen“. Dies wird in anderen Kommunen bereits formal so definiert und gehandhabt.

 

2.      Zu § 17 GO, Einwohnerfragestunde

 

Im Absatz 3 wird bestimmt, dass eine Diskussion einer Bürgerfrage (zukünftig plus Anregungen) nicht diskutiert wird und regelmäßig einseitig vom Bürgermeister beantwortet wird. Eine Aussprache in einer abgewandelten Form einer Beratung mit Bürgern und Ratsmitgliedern wäre demokratischer und angemessen.

 

3.      Stellungnahmen von bürgerlichen Institutionen sind im Regelfall online zu stellen. Gegebenenfalls erfolgt dies als Anlage zu einem Tagesordnungspunkt (TOP).

 

4.      Informationsveranstaltungen sind so zu gestalten, daß eine echte Bürgerbeteiligung gegeben ist. Dazu gehört die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen nebst zugehöriger Diskussion. In das Podium sollen Bürgervertreter aber auch Fachleute aus der Gesellschaft wie Gewerkschaftsvertreter oder technische Sachkundige zur Verbesserung der Meinungsvielfalt eingeladen werden. Ein Vorschlagsrecht der Bürgerschaft dazu wäre sinnvoll.

 

5.      Gemäß § 11 der GO können anwesende Sachverständige und Bürger zu Gegenständen der Beratung angehört werden. Das Verfahren ist zu regeln.


6.      Schriftlich eingegangenen Nachrichten, Informationen und Anregungen aus der Bürgerschaft sind (Ermessen) an den Rat weiter zu leiten. Dies gilt auch für eventuelle Antworten.

 

 

Ratsmitglieder

 

1.      Anträge von Ratsmitgliedern sind explizit als Punkt auf die Tagesordnung zu setzen und als Anlage online zu stellen. Gegebenenfalls stellen sie einen ausgewiesenen Unterpunkt eines TOP dar. Sie sind einzeln zu debattieren und abzustimmen. Der Antragsteller erhält das (nicht zu zählende) Schlußwort.

 

2.      Das Rederecht von fraktions- bzw. gruppenlosen Ratsmitgliedern wird auf drei erweitert.

 

3.      Gemäß § 72 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) kann fraktions- bzw. gruppenlosen Ratsmitgliedern in Ausschüssen ein Rederecht erteilt werden. Diese Kannbestimmung eröffnet der Willkür einen breiten Raum und die Einräumung des Rederechts hängt in der Regel mutmaßlich von den persönlichen Beziehungen innerhalb des Rates ab.

 

Eine allgemeine Gleichbehandlung ist daher zweifelhaft, weshalb diese Bestimmung als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft wird. Die GO kann sich über diese Kannbestimmung prinzipiell nicht hinwegsetzen ohne die Rechte des Ausschußvorsitzenden gemäß NKomVG zu verletzen, denkbar wäre jedoch eine Formulierung „sollte gewährt werden“ oder ähnlich. Die Redezeit könnte auf drei Minuten begrenzt werden.

 

4.      Anfragen von Ratsmitgliedern an die Verwaltung und die entsprechenden Anworten sind online zu stellen, wenn sie als „öffentlich“ einzustufen sind. Dazu ist in der Homepage der Stadt ein Menüpunkt einzurichten.

 

5.      Unter Umständen ist eine Aussprache über die Antworten auf Anfragen von Ratsmitgliedern sinnvoll. Auf Antrag des Fragenden ist eine Debatte in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

6.      Kommunalabgeordnete haben gemäß § 55 NKomVG in Verbindung mit § 44 Anspruch auf den Ersatz von Auslagen. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit zum Erhalt von Auslagen sollte die GO einen die Ansprüche regelnden und nicht abschließenden Katalog erhalten.

 

Zu prüfen wäre, ob Verfahrenskosten gegen formal fehlerhafte Ratsentscheidungen verbindlich in den Katalog aufgenommen werden, sollte hinreichend Aussicht auf Klageerfolg bestehen. Auf die mangelhafte Abhandlung des TOP zur Schließung der Ostendorfschule wird ausdrücklich verwiesen. Aus mehreren sehr erheblichen Gründen wäre die Ratsentscheidung mit hoher Wahrscheinlich von einem Gericht aufgehoben worden.

 

 

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