22. März 2015   Aktuell

Augiasstall

Augiasstall    

Beitrag: Roswitha Engelke Ratsfrau der Stadt Helmstedt

Als ich im Jahre 2011 mein Ratsmandat annahm ahnte ich nicht, dass ich mehr als einmal das Strafgesetzbuch zitieren müßte, um den Rechtsstaat durchzusetzen.

Bisher habe ich das Gremiumbüro mehrfach (*) darauf hinweisen müssen, dass ein Protokoll eine wahrheitsgemäße Aufzeichnung eines Geschehens ist und mit der Genehmigung durch den Rat zu einer Urkunde wird.

D. h., dass in dieser Aufzeichnung nichts weggelassen oder hinzugefügt werden darf, das Geschehene nicht verändert wiedergegeben werden darf, Reden, die gehalten werden nach dem Urheberrecht behandelt werden müssen.

Wer da gegen handelt macht sich nach dem Strafgesetz der Urkundenfälschung schuldig und oder verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz.

Es macht mir keine Freude, jedes Protokoll akribisch durchzuarbeiten, um o. g. zu verhindern.

Eine Ratssitzung ist kein  Kaffeeklatsch bei Tante Lehnchen.

Leider stehen mir nicht die Möglichkeiten eines Herkules zur Verfügung, weder seine Kräfte noch Flüsse, die ich durch das Ratsbüro leiten könnte, um diesen Augiasstall zu reinigen.


Eine kleine Bemerkung zum Schluß:

"Wer ein noch nicht oder ungenehmigtes Protokoll als Beweismittel bzw. als Urkunde vorlegt oder benutzt, macht sich strafbar."  Fällt bei irgend jemanden der Groschen? Vielleicht beim Bürgermeister oder beim Landrat? 

StGB § 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1.     gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
    2.     einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
    3.     durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
    4.     seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.


In dieser Angelegenheit wurde das letzte Wort noch nicht gesprochen, das Motto der drei Affen ist nicht das meine.

 

 (*) 1. Vorfall: (Bereits in 2012) Es wurden vom Ratsbüro Protokoll-Fassungen verschiedenen Inhaltes herausgegeben. Eine Version für mich, eine für die restlichen Ratsmitglieder. Das war Urkundenfälschung.

2. Vorfall: (In 2014) Meine wörtliche Rede wurde im Protokoll einem anderen Ratsmitglied zugeschrieben. Verstoß gegen das Urheberrecht.

3. Vorfall: (In 2014) Das mir zustehende Rederecht wurde mir vom Ratsvorsitzenden abgesprochen bzw. sehr lautstark bestritten, so daß ich einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen mußte, um mein Rederecht gegen ihn durchzusetzen. Dieser Eklat wurde im Protokoll "vergessen". Verstoß gegen meine Rechte als Ratsmitglied und versuchte Urkundenfälschung.

4. Vorfall: (In 2014) Die wörtliche Rede des Bürgermeisters wurde zu seinen Gunsten und meinen Ungunsten im Protokoll geändert. S. o.

5. Vorfall: (In 2014)  Der Bürgermeister hielt zwischen zwei TOPs unaufgefordert eine politische Rede gegen ein Ratsmitglied. Dieser demokratische fauxpas fiel ebenfalls der Bürgermeisterzensur zum Opfer,  d. h. bleibt im Protokoll unerwähnt ...

Das reicht ...

     

 

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