"Das Böse ist immer und überall"
Ratssitzung vom 24.03.2015, Kommentar Roswitha Engelke, Ratsfrau
Nach etlichen Anläufen ist es das erste Mal, dass es dem Ratsbüro gelungen ist, sich gegenüber dem Bürgermeister durchzusetzen und eine einwandfreieTagesordnung bzw. Einladung zur Ratssitzung abzugeben.
Gleich zu Anfang der Sitzung wurde es heftig.
Unter dem Punkt Fragestunde des Rates stellte ich eine Frage, die dem Bürgermeister sichtlich unangenehm war:
... In der Ratssitzung vom 09.12.2014 wurden meine Redebeiträge zu meinen Anträgen als Redebeiträge zum Antrag der Verwaltung zur Schließung der Ostendorfschule gezählt. Das führte dazu, dass ich mein Rederecht mittels eines Antrages zur Geschäftsordnung (wobei es usus ist, beide Hände zu heben, um das Rederecht zu erhalten) durchsetzen mußte. Im Protokollentwurf fehlt die betreffende Schilderung. Dazu habe ich eine Frage Herr Bürgermeister:
"Wie, Herr Bürgermeister, konnte es dazu kommen, das dieser Handlungsablauf im Protokollentwurf weggelassen wurde?" -
Der Bürgermeister antwortete seiner Natur entsprechend. Er holte aus bis in die Steinzeit und begann, meine Frage völlig zu zerreden. Erst nach dem ich ihn aufforderte nur meine Frage zu beantworten, erklärte er, ich zitiere: "Wir sind hier nicht im Bundestag Frau Engelke (das ist eine Redewendung, die er neuerdings gern benutzt), bei uns gibt es keine Stenografen sondern nur ein Aufnahmegerät das aufzeichnet. -
Der logische Schluß daraus ist, ein Aufnahmegerät nimmt 's halt nicht so genau, das kann sich schon mal irren!?!
Ich erklärte daraufhin, er möge dafür Sorge tragen, dass diese Bandaufzeichnung, da es sich um ein Beweisstück handelt, zunächst aufbewahrt wird. Seine Antwort: Wenn er die Protokollaufzeichnung aufbewahrt, würde er gegen den Datenschutz verstoßen. -
Manchmal macht mich die Logik des Bürgermeisters sprachlos ...
Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wurde des Protokoll der Ratssitzung vom 09.12.2014 von mir nicht genehmigt, da es den Handlungsablauf nicht wahrheitsgemäß wiedergibt. Ich wies den Bürgermeister und den Rat darauf hin, dass eine Protokollniederschrift nach Genehmigung eine Urkunde sei. Ein Sitzungsprotokoll muß den Handlungsablauf wahrheitsgemäß wiedergeben. Hinzufügen, Weglassen u. a. sei Urkundenfälschung und werde strafrechtlich verfolgt. Es folgte ein großes Schweigen und der Rat beschloss, das Protokoll zur Korrektur zu stellen.
Dazu muß gesagt werden, dass genau dieses ungenehmigte Protokoll von Herrn Schobert dem Landkreis Helmstedt im Zusammenhang mit einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht zur Wahrheitsfindung vorgelegt worden ist und der Landkreis sich ebenfalls vor der Genehmigung des Protokolles auf den Text bezogen hat, um eine Entscheidung zu fällen. Aua!
Tja, unser Bürgermeister/Landrat nimmt 's nicht so genau.
Bei der Abstimmung über die Einrichtung eines Bürgerbüros habe ich mich enthalten, da ich der Meinung bin, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Kosten unseren Haushalt nicht unerheblich belasten werden. Ansonsten ist gegen ein Bürgerbüro nichts einzuwenden. Ein Bürgerbüro stellt Kontakte zu den zuständigen Verwaltungen und Behörden her und wird als Vermittler zwischen BürgerInnen und Verwaltung tätig. Das ist ein Schritt zur Bürgernähe.
Allerdings wurde mein Antrag die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt zu verbessern in dem der Begriff „Einwohnerfragestunde“ in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt (GO) durch den Begriff „Bürgerbeteiligung: Fragen, Anregungen und Wünsche“ ersetzt wird und der Kontext von § 17 der GO so geändert wird, daß er „Fragen, Anregungen, Einwände und Alternativen“ enthält, nach der Gegenrede des Bürgermeisters abgelehnt. Derart viel Bürgernähe und auch noch kostenlos ist nicht gefragt.
Eine weitere Zuspitzung der Sitzung wurde an deren Schluß erreicht, mit der Antwort des Bürgermeister auf meinen Antrag "Wirtschaftliche Zukunft der Stadt Helmstedt sichern - mittelständische Betriebe ansiedeln".
Meine Beschlussforderung:
a) Die Verwaltung der Stadt Helmstedt wird beauftragt, eine umfängliche Liste von groß- und mittelständischen Produktionsbetrieben jeglicher Art aufzustellen, von denen eine Ansiedlung in Helmstedt denkbar wäre.
b) Der Bürgermeister der Stadt Helmstedt wird beauftragt, mit den von der Verwaltung gefundenen Betrieben Verhandlungen über eine Ansiedlung in Helmstedt aufzunehmen.
c) Der Bürgermeister berichtet dem Rat der Stadt bei den Ratssitzungen umfassen über den Umfang und Erfolg der Bemühungen.
Der geforderte Beschluss missfiel Herrn Schobert und verleitete ihn zu einer höhnischen und unüberlegten Gegenrede. Seiner Meinung nach wird nicht angesiedelt, wer nicht nachfragt. Er hat nicht die Zeit, um alle Firmen beider Hemisphären persönlich aufzusuchen und für Helmstedt zu interessieren.
Eine sehr unprofessionelle Denkweise im Zeitalter des Internets.
Der Rat beschloß, den Antrag zur weiteren Behandlung in den zuständigen Ausschuss AWTIS zu geben.