10. April 2015   Aktuell

Unterschied zwischen Meinung und Wissen / Wahrheit

Kommentar: Roswitha Engelke, 10.04.2015

Momentan gibt es in der politischen Szene von Helmstedt  eine Kontroverse um  den Begriff "Meinung"

Unter einer Meinung wird in der Erkenntnistheorie eine von Wissen und Glauben unterschiedene Form des Fürwahrhaltens verstanden.

Das Rechtswörterbuch sagt dazu:

 

Meinungen sind Äußerungen im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung, die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens enthalten. Darunter fallen:

Werturteile (= Äußerungen, die dem Beweis nicht zugänglich sind). Auf den Inhalt oder die Wertigkeit kommt es nicht an.

Tatsachenbehauptungen (= Äußerungen, die dem Beweis zugänglich sind) fallen nach Auffassung des BVerfG unter den Meinungsbegriff, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind;

Das gilt nicht für:

Erwiesene oder bewusste unwahre Tatsachenbehauptungen (Bsp.: Auschwitz-Lüge) oder die Aussage ein(e)  Protokoll/Tagesordnung sei korrekt gewesen, wenn es/sie tatsächlich aber beanstandet wurde und dieser Beanstandung stattgegeben wurde. 

Auch Platon kam zu dem Schluß, dass Meinungsliebende nicht gleich Wahrheitsliebende sein müssen.

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