06. Oktober 2015   Aktuell

Das Problem des Bürgermeisters mit den ganz normalen Anforderungen an sein Amt

Beitrag Roswitha Engelke vom 06.10.2015

Ratssitzung vom 06.10.2015

In der Einwohnerfragestunde gestellte Fragen brachten den Bürgermeister ins Schwitzen,

1.    Frage eins: Warum fehlt in der Stellungnahme der Stadt zur Fusion eine kritische Anmerkung darüber, dass in dem Gesetzentwurf zur Fusion die Entschuldungshilfe als Kann-Bestimmung ausgeführt ist? - Ich zitiere § 7: „Zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit der neuen Stadt Helmstedt können eine Zins- und Tilgungshilfe nach Maßgabe des § 14 a des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich gewährt werden.“

2.    Frage zwei: Kommt die Stadt Helmstedt durch das Fusionsgesetz nicht in die Zwangslage, jeglicher Forderung des Landes nachgeben zu müssen, um die Entschuldung zu bekommen?

3.    Frage drei: Warum wurde der Antrag der Ratsfrau Roswitha Engelke mit dem Titel „Grundschule Ostendorf erhalten“ nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 21. Juli 2015 gesetzt, obwohl das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz das vorschreibt?

4.    Frage vier: Warum wurde der vorgenannte Antrag in dem nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschuss beraten und so der Öffentlichkeit vorenthalten?

5.    Frage fünf: Warum wurde der Antrag der Ratsfrau Roswitha Engelke mit dem Titel „Wirtschaftliche Zukunft der Stadt Helmstedt sichern – mittelständische Betriebe ansiedeln“ rechtswidrig nach dem niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz nicht auf die heutige Tagesordnung gesetzt?


Alles in Allem wurden o. g.  Fragen höchst oberflächlich und zum Teil auch unwahr beantwortet, man kann sagen, sie haben den Bürgermeister auf dem "linken" Fuß erwischt.

Er vertraut dem Land blind und daher ist eine vertragliche Absicherung nicht nötig, war sein Kommentar. Dass das BGB drei Arten von Bestimmungen kennt, scheint er nicht zu wissen. Es unterscheidet in "Muß-", "Soll-" und Kannbestimmungen.

 

Über das Antragsrecht referiert er zwar lange, aber mit der Veröffentlichung von Anträgen kommt er entweder nicht richtig zurande oder aber er benachteiligt bewusst.

Ein Bürgermeister muß  den Anforderungen seines Amtes gerecht werden. Er sollte nicht nur über umfassende Verwaltungs- und Wirtschaftskenntnisse verfügen sondern auch über Führungsqualitäten und sich im Ton und Verhalten angemessen den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern präsentieren. Herr Schobert ist sehr oft überfordert, wenn es zu kritischen Fragen zu seiner oder der Arbeit der Verwaltung kommt. Der Rausschmiss des Fragestellers ist da nicht das richtige Mittel.

Mehr Gelassenheit und vor allem Kritikfähigkeit wären sicher angebrachter.

 

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