Auftritt des Bürgermeisters im Verwaltungsausschuss am 29.09.2015
Beitrag Roswitha Engelke, Ratsfrau
Den Inhalt einer Tagesordnung nach ihrer Genehmigung zu ändern, um einen anderen Sachverhalt darzustellen ist rechtswidrig.
Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft Tourismus Innenstadt u. Stadtförderung (AWTIS) vom 09.09.2015 existieren mehrere Tagesordnungen mit im wesentlichen geänderten Tagesordnungspunkten im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil. Die Änderungen wurden ungenehmigt,Tage später hinzugefügt.
Tagesordnungspunkte können nur im Vorfeld einer Sitzung termingerecht geändert werden oder mit Genehmigung während der Sitzung.
Die Tagesordnung (1. Ausfertigung), unterschrieben vom Bürgermeister, wurde mir zeitgerecht zugestellt, wie man sieht, wurde mein Antrag nicht öffentlich gemacht, die Vorlage fehlt.
Tagesordnung die zweite, war wenige Tage nach der Sitzung im Informationssystem für Ratsmitglieder zu finden (auf dieses InfoSystem hat die Öffentlichkeit keinen Zugriff). In diesem elektronischen Schriftstück wurde durch nachträgliche Änderung der Tagesordnung die Öffentlichkeit meines Tage zu vor im Ausschuss behandelten Antrages vorgetäuscht.
Im Verwaltungsausschuss vom 29.09.2015, beschuldigte mich der Bürgermeister der Veröffentlichung von verbotenen Interna.
Die zwei von mir veröffentlichen Tagesordnungen
- (1) gab nur eine Überschrift im nichtöffentlichen Teil bekannt, aus der nichts wesentliches zu entnehmen war.
- (2) wies keinen nichtöffentlichen Teil aus
gaben keinen Anlass zur Behauptung des Bürgermeisters!
Ich bat um Richtigstellung der Angelegenheit und es brach ein Tumult aus. Der Bürgermeister brüllte, der Fraktionsvorsitzende der CDU brüllte, der 2. Bürgermeister brüllte, die CDU-Fraktion brüllte. Es herrschte Chaos.
Ich hob beide Hände zum Antrag zur Geschäftsordnung, brachte dies auch verbal zum Ausdruck. Dies ließ den Bürgermeister total ausrasten. Hochrot, verlangte er vom Leiter des Ratsbüros, die Polizei zu verständigen, um mich aus dem Ausschuss entfernen zu lassen. Nach dem der Fraktionsführer der CDU laut brüllend von sich gab ich sei unverschämt (weil ich ein Grundrecht in Anspruch genommen habe!) und mit dem Handy hantierend an mir vorbei in den Flur rannte, der 2. Bürgermeister als Echo hinterher und der Aufstand Formen annahm, die ich nicht mehr einschätzen konnte, verließ ich den Raum.
Dazu kam der Umstand, dass der Leiter des Ratsbüros vom Bürgermeister unter Druck gesetzt wurde, die Polizei zu verständigen. Die Verantwortung für diese Aktion wollte Herr Schobert nicht übernehmen, was ich als schäbig empfand.
Resümee: Der Bürgermeister wurde von keinem der anwesenden Ausschussmitglieder in seiner Handlungsweise unterbrochen. Mir wurde weder das Recht zur Rechtfertigung zugestanden noch wurde ich vor dem wütenden Mob der CDU in Schutz genommen. Ich wurde unter Drohungen genötigt, den Raum zu verlassen und alle haben zugeschaut.
Der Bürgermeister hat mich vorsätzlich verleumdet und genötigt. Das sind Strafdelikte.
Bedrohung, Niederbrüllen und Verweigerung der Rechtfertigung sind Methoden, wie sie am Volksgerichtshof Mode waren.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.