18. April 2016   Aktuell

Einwohnerfragestunde

Warum werden in der Stadt Helmstedt Fragen und Antworten aus der Bürgerfragestunde nicht protokolliert?

In anderen Klein- und Großstädten ist dies durchaus der Fall, man hat andernorts nichts zu verschleiern.

 

Hier einige Auszüge:

1. Samtgemeinderat Hankensbüttel
... Der Bürger Harald Meyer fragt nach, ob die Fragen aus der Bürgerfragestunde protokolliert werden. Antwort: ja

Herr Meyer fragt weiter nach, ob es schon eine kommunale Zusammenarbeit unter den Gemeinden bzw. auch auf Samtgemeindeebene gibt. Dieses wird von der Verwaltung eindeutig bejaht. ... (Quelle: Öfftl. Sitzungsprotokoll der SG Hankensbüttel, Internet)

2. In der Stadt Hamburg werden die Fragen aus der Bürgerfragestunde protokolliert

3. In der Gemeinde Ternberg gilt Folgendes:

Bürgerfragestunde

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10. Dezember 2015 die Einführung einer Bürgerfragestunde gem. § 53 (5) OÖ GemO 1990 beschlossen.

Dabei wurden folgende Regeln und Richtlinien für die Durchführung festgelegt:
   
...    Der Verlauf der Bürgerfragestunde ist zu protokollieren. Dabei sind zumindest die Daten des Fragenden, der Adressat der Frage, die Frage(n) selbst sowie der wesentliche Inhalt der Antwort zu protokollieren. Das entsprechende Protokoll kann während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt eingesehen werden.
    Der Befragte hat die Frage im Rahmen der Fragestunde grundsätzlich mündlich zu beantworten. Die Zeit für die Beantwortung einer Frage ist auf fünf (5) Minuten begrenzt. Sollte eine Beantwortung während der Fragestunde aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, so muss die Beantwortung bis spätestens 14 Tage nach dem Datum der Fragestunde erfolgen. Eine Kopie dieser Beantwortung ist dem Protokoll der Fragestunde beizulegen.

Diese Auflistung ist beliebig fortzusetzen, man bemühe das Internet.

In Helmstedt werden weder in den Ausschusssitzungen noch in Ratssitzungen Fragen/Antworten aus der Bürgerfragestunde protokolliert.

Dafür ein Beispiel aus einem Helmstedter Ausschuß:

 

mehr nicht ... das gibt die Note "ungenügend". Auch in diesem Fall ist eine Auflistung mühelos fortzusetzen ...

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