Die schmutzigen Tricks des Helmstedter Bürgermeisters
Tagesordnungen dürfen nur mit triftiger Begründung nach der Zusendung innerhalb einer Sitzung auf Antrag geändert werden, denn schließlich müssen sich die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse auf die Inhalte vorbereiten können. Die Rechtsprechung ist an dieser Stelle sehr streng. Ohne triftigen Grund geänderte Tagesordnungen sind ungültig und bewirken die Nichtigkeit sämtlicher Beschlüsse der betreffenden Sitzung.
Die Sachlage in diesem aktuellen Fall ist besonders pikant.
Die den Ratsmitgliedern schriftlich übersandte Tagesordnung vom 28.04.2016 des Verwaltungsausschusses endet bei TOP 14.1. In der im Protokoll veröffentlichten Tagesordnung und der jetzigen Online-Tagesordnung finden sich jedoch drei weitere Unterpunkte 14. 2, 14.3 und 14.4., die ursprünglich nicht vorhanden waren.
Jedoch wurde die Erweiterung der Tagesordnung um diese drei Punkte weder beantragt noch genehmigt. Es bleibt festzustellen, dass die Urkunde der Tagesordnung somit nachträglich gefälscht wurde. Die ursprüngliche Fassung ist praktisch beseitigt. Ein Ratsmitglied das später auf die Einladung und das Protokoll online zugreifen würde, erhielte nur die gefälschte Fassung und würde von dieser Sachlage ausgehen.
Diese vom Bürgermeister zu vertretene Fälschung dient dann zu einem durchaus besonderen Zweck, wie nachfolgend dargestellt wird.
In der Sache geht es um eine umstrittene Veröffentlichung eines peinlichen Vorfalles aus dem Verwaltungsausschuss. Nach der geltenden Rechtslage war diese Veröffentlichung zulässig, wie die sorgfältige Analyse durch die Ratsfrau Engelke zeigt, hier lesen.
In dieser Angelegenheit wurde die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte von der Stadt angeschrieben, ob die Veröffentlichung zulässig war. Die Datenschutzbeauftragte antwortete mit Datum vom 14.03.2016 wie folgt, Zitat:
Da die Veröffentlichungen von Frau Engelke auf der Homepage http://www.dielinke-helmstedt.de in ihrer Eigenschaft als Ratsfrau erfolgt sind, findet das NDSG *Anwendung. Ein Verstoß würde vorliegen, sofern die Ratsfrau Engelke die Tagesordnung des VA oder weitere Sitzungsunterlagen (z. B. Protokollauszüge) veröffentlich hätte. Da mir aber hierzu nicht genügend Informationen vorliegen, kann ich hierzu keine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung vornehmen. [Zitatende, Unterstreichung eingefügt]
Es bleibt festzuhalten dass die Datenschutzbeauftragte zu keinem Ergebnis kommt. Interessant wäre auch die Anfrage der Stadt, denn von Objektivität und Unparteilichkeit seitens des Bürgermeisters konnte bisher nicht die Rede sein. Diese Anfrage ist dem Protokoll aber nicht beigefügt.
Entgegen dieser Aussage der Datenschutzbeauftragten erklärte jedoch der Erste Stadtrat Herr Henning Konrad Otto, die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte hätte in ihrem Schreiben vom 14.03.2016 auf die Anfrage des Bürgermeisters ausgeführt, dass sie ebenfalls eine Verletzung der Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes [durch die Ratsfrau Engelke] festgestellt habe.
Die Antwort der Datenschutzbeauftragten war eindeutig und vorsichtig. Sein Wunschergebnis hat der Bürgermeister nicht erreicht.
Wenn nun der Erste Stadtrat ausführt, die Datenschutzbeauftragte hätte eine Verletzung festgestellt, dann belügt er den Ausschuss zum Zwecke der Verunglimpfung einer Ratsfrau. Überprüfen konnte man das zu dem Zeitpunkt nicht, denn die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten lag nicht vor, sondern wurde erst bei der Protokollabfassung beigefügt.
Die Ratsfrau besaß damit nicht die Möglichkeit innerhalb der Sitzung, gegen diese Lüge anzugehen. Durch die jetzige hingefälschte Form der Tagesordnung wird jedoch der Eindruck erweckt, der betreffende Tagesordnungspunkt sei vorher bekannt gewesen und die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten sei eine bekannte Vorlage gewesen. Denn so wäre das übliche Verfahren gewesen. Das sind die kleinen Tricks. Es geht mutmaßlich um das Erwecken eines Anscheins.
Wenn nun die Ratsfrau auf die Lüge bezüglich der Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten nicht reagiert, dann wird der Eindruck erweckt, die Lüge träfe zu, denn sonst hätte sie ja dagegen gehalten.
Das Ganze ist ein schmutziges Spiel und die Akteure seitens der Stadt, Beamte beziehungsweise Wahlbeamte und Beamte auf Zeit, belügen und manipulieren die Ratsmitglieder.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bürgermeister und der Erste Stadtrat sich dieser Machenschaften bedienen und damit ihre eigene Glaubwürdigkeit beim Wähler akribisch untergraben. Und es entbehrt auch nicht einer gewissen Lächerlichkeit, wenn sie gegen eine einzelne Stimme im Rat mit derart schmutzigen Methoden zu Felde ziehen. Das hat schon einen Besessenheitscharakter.
Dass ihnen möglicherweise das Vertrauen der Wähler abhanden kommt, scheint zweitrangig zu sein. Mit Sachlichkeit und Vernunft geht da wohl gar nichts mehr.
Anmerkung:
Da städtische Sachthemen nicht genannt werden und es sich ausschließlich um einen machtmissbräuchlichen politischen Angriff handelt, ist diese Veröffentlichung gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zulässig. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, wenn Beamte auf Zeit ihre Funktionen gegen einen missliebigen Mandatsträger der Opposition missbrauchen, obwohl sie als Beamte dem Rechtsstaat und zur Neutralität verpflichtet sind, hier unter Treuepflicht nachlesbar.
Zitat aus einer Kommentierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes:
Die Sitzungen des Hauptausschusses sind stets nicht öffentlich (§ 78 Abs. 2 NKomVG), daraus folgt aber nicht, dass sämtliche in einer Sitzung des Hauptausschusses erörterten Angelegenheiten der Natur der Sache nach geheimhaltungsbedürftig sind (OVG Lüneburg, U. vom 27. 6. 2012 – 10 LC 37/10 –, NdsVBl. 2012 S. 274, 276; Thiele , NKomVG, § 40 Erl. 3). Auch hier kommt es auf die objektive Geheimhaltungsbedürftigkeit an, nicht auf die formale Frage der Nichtöffentlichkeit.
[Zitatende]
Den Ratsmitgliedern sei unbedingt empfohlen sich in Hinsicht auf den Ersten Stadtrat Otto eines vor Augen führen,
auch wenn sie in der Angelegenheit der Missbilligung* Beifall zu den Lügen und Verleumdungen geklatscht haben, ist die Frage der Vertrauenswürdigkeit des Herrn Otto, denn letztlich richten sich seine Lügen nicht nur gegen die Ratsfrau der Linken, nein, er belügt damit den gesamten Stadtrat und verspielt damit seine Glaubwürdigkeit ganz allgemein.
Zukünftig wird der Rat insgesamt in allen Angelegenheiten die der Bürgermeister durchsetzen will, die Aussagen des Herrn Otto überprüfen müssen. Die Glaubwürdigkeit des Ersten Stadtrates ist, obwohl erst kurz im Amt, bereits ruiniert.