04. August 2016   Aktuell

Drängt die Zeit tatsächlich für die Fusion Helmstedt/Büddenstedt

Beitrag Roswitha Engelke

... ist es  unbedingt erforderlich, einen Fusions-Vertrag noch vor der Kommunalwahl zu unterzeichnen?

Der jetzige Gemeinde-Rat scheint sich in der Mehrheit mit dem Fusionsgedanken angefreundet zu haben. Befürchten die Befürworter der Fusion nach der Kommunalwahl eine andere Konstellation?

Ein Abwarten der Kommunalwahl wäre demokratischer. Dann überließe man die Entscheidung ob pro oder kontra dem Bürger.

Auf der Infoveranstaltung der Gemeindeverwaltung Büddenstedt am Dienstag Abend im kleinen Saal der Rathausgaststätte zum Thema Fusionsbestrebungen mit Helmstedt war zu bemerken, dass die Büddenstedter einer Fusion mit Helmstedt immer noch skeptisch gegenüber stehen.

 

In der Bürgerschaft ist die Mehrheit der Meinung, die bestehenden Probleme werden durch eine Fusion nicht gelöst. Außerdem besteht die Befürchtung, ihre kleinen Ortschaften würden in der neu geschaffenen Stadt  "untergebuttert" werden. Die Identifikation mit dem Dorf - und damit die Bereitschaft, sich in der Gemeinschaft zu engagieren - ginge verloren.  Eine Weiterentwicklung der Ortschaft ist durch eine Fusion mit Helmstedt nicht sicher gestellt, das sieht man am Beispiel Barmke/Emmerstedt. Beide "entwickelten" sich zu Schlafdörfern für die Stadt.

Eine  "Entschuldungshilfe" durch das Land setzt die Verpflichtung zu erheblichen Konsolidierungsmaßnahmen voraus, die zusätzlich zur Stabilisierung der Haushalte geleistet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise Personal- und Energieeinsparungen, Anhebungen von Grundsteuern und Anpassung von Abwassergebühren. Siehe ausgehandelte Entschuldungshilfe für Büddenstedt

Meiner Ansicht nach sollte auf einer Veranstaltung über zukunftsfähige Gemeinden nicht  über neue Grenzen geredet werden, sondern zuerst die Ursache für die Verschuldung der Gemeinden geklärt werden.

Es ist Fakt, dass den  Kommunen in den letzten Jahren vom Land immer mehr Aufgaben aufgebürdet wurden ohne jedoch die finanziellen Mittel dazu bereitzustellen.

Damit verstößt die Landesregierung seit Jahren gegen den Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung, wonach das Land die Pflicht hat, für eine ausreichende Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen zu sorgen. Das stellte bereits vor Jahren Manfred Sohn für Die Linke im niedersächsischen Landtag fest.

Mit dem neuen Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich hätte die Chance bestanden, endlich eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen zu sichern – doch diese Chance wurde  vertan.

"... den Kommunen in Niedersachsen fehlen jährlich mindestens 350 Mio. Euro. Diese Summe muss in den Landeshaushalt eingestellt werden; außerdem muss der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes erhöht werden. Auch die Debatte um den Kommunalbericht 2012 des Landesrechnungshofes hat unsere Position bestärkt, dass die Kommunalfinanzen in Niedersachsen neu geordnet werden müssen.

Dass auch SPD und Grüne dem schlechten Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, hängt offenbar damit zusammen, dass sie in ihrer Regierungszeit ebenfalls nicht für einen bedarfsgerechten kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen gesorgt haben." (M. Sohn, MdL DIE LINKE. 2010/11)

Da sich das Land seit einigen Legislaturperioden nicht wirklich bemüht Gemeinden, Städte oder Landkreise mit Mitteln zu versorgen, ist anzunehmen, dass eine Zentralisierung und damit ein Demokratieabbau von oberster Stelle erwünscht ist.

 

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