Beschluss zur Ehrung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Zum Beitrag im Helmstedter Sonntag vom 23.10.2016, Ehrenbürgermeister Dr. Birker
Unter einer Ehrung (Ehrenbürger/-bürgermeister) wird eine Auszeichnung oder Würdigung verstanden, die eine Person, Gruppe oder Organisation für herausragende Leistungen in einem bestimmten Bereich erhält oder durch beispielhaften Einsatz im persönlichen Verhalten gezeigt hat. (Quelle: Wiki) Im vorliegenden Fall für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Ratsmitglied.
Man kann geteilter Meinung sein, ob eine langjährige Ratstätigkeit als Voraussetzung für die Ehrung zum Ehrenbürgermeister ausreicht.
Ich z. B. weiß nicht, was Herr Dr. Birker in dieser Position außerordentliches geleistet hat. Wenn die Beratung über die Ehrung öffentlich gewesen wäre, hätte vielleicht mancher Bürger dazu etwas sagen können.
Einzig und allein über einen sehr langen Zeitraum Ratsmitglied zu sein, ist meines Erachtens für die Ehrung zum Ehrenbürgermeister doch etwas dürftig. Das hieße ja, dass man Ehrungen einfach ersitzen kann.
Dass der Beschluß zu dieser Ehrung im nichtöffentlichen Teil einer Ratssitzung stattfand, spricht vielleicht für eine gewisse Ratlosigkeit über das Warum.
In anderen Gemeinden/Städten ist es üblich, sich aus der Bürgerschaft Vorschläge für derartige Ehrungen zu holen. R. Engelke