Beschluss zur Verleihung der Bezeichnung "Ehrenbürgermeister der Stadt Helmstedt" an Herrn Dr. Karl Birker wurde aufgehoben
News: Keine Heimlichkeiten - Beschluss zur Ehrung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
... Der o. g. Beschluß ist ungültig, da er in nichtöffentlicher Abstimmung getroffen wurde und muß daher wiederholt werden. Das sagt die Kommunalaufsicht des Lkr. Helmstedt.
In der neuen Beschlußfassung V 118 a/2016 heißt es:
... Nach Eingabe eines Ratsmitgliedes hat uns die Kommunalaufsicht, der Landkreis Helmstedt, darauf hingewiesen, dass derartige Beschlüsse in öffentlicher Sitzung zu fassen sind. Dieses soll nun geschehen. Erster Stadtrat Otto
Einen Wiederholungsfehler gibt es aber immer noch: TOPs (Tagesordnungspunkte) sind auch auf der neugefassten Tagesordnung vom 21.10.2016 nicht immer eindeutig, d. h. aus einem TOP ist oftmals nicht erkennbar, dass es sich hierbei um eine Beschlussfassung handelt, während dies aus anderen TOPs der gleichen Tagesordnung eindeutig hervorgeht.
Unzureichende Angaben zu Tagesordnungspunkten in der Einladung können ebenfalls zur Aufhebung von Beschlüssen führen.