01. Februar 2017   Aktuell

Machtmissbrauch im Helmstedter Rat?

Eine Mischung von Dallas und Komödienstadl ...

Mutmaßlich vorsätzliche Falschinformation des Bürgermeisters und des 1. Stadtrates der Stadt Helmstedt gegenüber dem Rat der Stadt

Ein Bürgermeister hat eine Linksobsession, schafft durch Benachteiligung einer linken Mandatsträgerin eine gespannte Lage, die letztendlich für diese nicht mehr tragbar war und eine Reaktion erforderte.

Aus der Reaktion bastelt der Bürgermeister trotz fehlender Rechtsgrundlage und mit ausgesuchter Heimtücke ein angebliches Vergehen (unzulässige Veröffentlichung nichtöffentlicher Teile einer Tagesordnung) und benutzt den Rat als Mittel der Abstrafung.

 

Eine Stellungnahme der Ratsfrau zu dem ihr gemachten Vorwurf wurde vom Rat ignoriert. Darin wurde mitgeteilt, dass die NKomVG Veröffentlichungen aus nichtöffentlichen Sitzungen sehr wohl zuläßt und, dass es sich bei den Veröffentlichungen der Ratsfrau genau um diese Teile handelt.

Bürgermeister und 1. Stadtrat Otto behaupteten (mit Vorsatz?) fälschlicher Weise das Gegenteil.

So geschehen im Rat der Stadt Helmstedt.

Um ein Fehlverhalten der Ratsfrau zu untermauern, wurde eine weitere Lüge durch H.K. Otto, 1. Stadtrat der Stadt Helmstedt in den Rat gepostet:

  • Angeblich sollte die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen eine Datenschutzverletzung der Ratsfrau festgestellt haben. 

Die Wahrheit ist, dass die Stadt Helmstedt, unter der Leitung von Bürgermeister und 1. Stadtrat (?), versucht hat, die Ratsfrau bei der Datenschutzbeauftragten wegen einer Datenschutzverletzung anzuzeigen.

Zum Leidwesen beider Herren stellte die nds. Datenschutzbeauftragte  jedoch keine Verletzung des Datenschutzes durch die Ratsfrau fest.

Beweise:

  • Missbilligung
  • Tagesordnung
  • Ratsprotokoll
  • Schreiben der nds. Datenschutzbeauftragten
  • Auslegung der NKomVG

(Genannte Beweise sind bereits im Jahr 2016 auf dieser Website veröffentlicht worden und liegen vor.)

Da  SPD/CDU  des öfteren von dieser Ratsfrau auf den Seiten dieser Homepage angemahnt wurden ihre Wahlversprechungen auch umzusetzen, schien es manchen am Herzen zu liegen ihr (auf deutsch gesagt) endlich "das Maul zu stopfen". Eine eindeutige Mehrheit stimmte der Missbilligung gegen die linke Ratsfrau zu.

Interessant ist in diesem Fall noch, dass die Missbilligung nach der NKomVG im öffentlichen Teil der Ratssitzung hätte abgehandelt werden  müssen.

Unter anderem auch, weil die Ratsfrau die Öffentlichkeit der Missbilligung beantragt hatte. Dieser Antrag wurde rigoros vom damaligen Ratsvorsitzenden mit den Worten, sie solle hier nicht über Nichtöffentliches plaudern, unterbrochen. Im Protokoll dieser Ratssitzung wurde der Antrag auf Öffentlichkeit weggelassen, um den abwertenden Eindruck stehen zu lassen, die Ratsfrau plappere über Nichtöffentliches ...

Eine vom neuen Ratsmitgliedes Ulrich Engelke geforderte Entschuldigung des Rates bei der ehemaligen Ratsfrau wegen dieser Fehlprotokollierung wurde vom Bürgermeister in der Ratssitzung vom 26.01.2017 verweigert. Die Aufhebung der Missbilligung, weil nicht zutreffend, steht noch aus.

Beitrag: R. Engelke

 

 

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