07. Juni 2017   Aktuell

Sitzung des Kreistages vom 07.06.2017

 "Der Kreistag lehnt die Einführung eines Live-Streams seiner öffentlichen Sitzungen ab."

 

  Beitrag: Roswitha Engelke,
  Kreistagsabgeordnete f. DIE LINKE. Helmstedt

 

 

 

 

Mit der Drucksache 76/2017  stellte die Verwaltung des Landkreises Helmstedt klar, dass sie der Einführung eines Livestreams abgeneigt gegenüber steht. Warum sich die Verwaltung nur mit Gegenargumenten befasst hat und kein einziges "Pro" aus ihrer Richtung kam ist mir und einigen anderen  Kreistagsabgeordneten rätselhaft.

 

Die Gegner des Livestreams führten im Sitzungssaal schwere Geschütze wie den Datenschutz und ihre eigenen Persönlichkeitsrechte sowie die der Mitarbeiter der Verwaltung gegen Bürgernähe, Transparenz und Öffentlichkeit ins Feld. Dass angesichts der Flächenausdehnung des Landkreises Helmstedt mit dem Besuch einer Kreistagssitzung für viele Bürger auch ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist, interessierte die Gegner nicht, ihre Argumente erreichten zeitweilig Absurdität. Mit der Kostenfrage ritten sie schließlich den Livestream zu Tode.

Eingebracht wurde der Antrag auf Einführung eines Livestreams von der  Gruppe FPD-UWG-Ziel und befürwortet von der LINKEN, den Grünen, der AfD und Teilen der SPD/CDU. Mit 24-Neinstimmen zu 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Antrag abgelehnt.

Auf Antrag der Gruppe FDP/UWG/Ziel wurde namentlich abgestimmt.

 

Bezüglich der Diskussion über den Livestream eine Bemerkung am Rande zur Sitzungsleitung.

Auf die Frage eines Kreistagsmitgliedes, ob die großen Parteien Angst davor hätten, kleineren Parteien mit der Einführung des Livestreams eine Bühne zu bieten,  kam ad hoc Protest aus den Reihen der CDU. Sinngemäß wurde gefordert, diese Unverschämtheit zu rügen, was dann auch durch die Vorsitzende geschah.

Die Frage, die allgemein gehalten war, niemand wurde persönlich angesprochen, war lediglich ein Ausdruck der freien Meinung eines Kreistagsmitgliedes.

Die Meinungsfreiheit ist auch in Helmstedt ein Grundrecht und gilt damit für alle.

Ich bin ferner der Meinung, dass von der Vorsitzenden die Neutralitätspflicht (s. § 6, Abs. 2, GO) verletzt wurde. Auf Wunsch eines CDU-Mitgliedes einem Abgeordneten der Opposition einen Maulkorb umzuhängen hat nichts mehr mit Netiquette zu tun.

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute9
Gestern15
Woche32
Monat183
Insgesamt88096
 

Anmeldung