19. Juni 2017   Aktuell

Die Helmstedter Kommunalaufsicht in der Zwickmühle

Beitrag: Ulrich Engelke, 19.06.2017

“Kreativ“ war die Kommunalaufsicht im Landkreis Helmstedt in der Vergangenheit, wenn sie die Verstöße gegen die niedersächsische Kommunalverfassung aus der Welt schaffte. So mutierte seinerzeit ein Antrag der damaligen Ratsfrau Roswitha Engelke (DIE LINKE.) zur Verschiebung der Abstimmung über die Schließung der Ostendorfschule zu einem “Änderungsantrag“, der dann selbstverständlich nicht in der Tagesordnung auszuweisen war. Originalton Landkreis: “Nicht jeder Änderungsantrag ist in der Tagesordnung auszuweisen“.

Nachzuvollziehen war die Entscheidung der Kommunalaufsicht trotz der vorgetragenen massiven acht Formalfehler bei der Abstimmung über die Schließung von Ostendorf allemal. Die Wirkung der Aufhebung der Schließung? Vermutlich ein Ratssitz mehr für DIE LINKE. wäre wohl drin gewesen, angesichts der massiven Ablehnung der Schließung bei der Bevölkerung. Die Aufhebung der Schließung hätte jedenfalls eingeschlagen wie eine Bombe.

Einen späteren Antrag der Ratsfrau zur Aufhebung der Ostendorfschließung setzte der Bürgermeister ebenfalls nicht auf die Tagesordnung, wobei er noch einen Schritt weiter ging. Der Antrag wurde auch nicht im Zusammenhang wie der erstgenannte Antrag im Zusammenhang debattiert, sondern gänzlich aus der Welt geschafft. Da beißt die Maus keinen Faden ab, es handelte sich um einen Verstoß gegen die Kommunalverfassung.

 

Wie war die Reaktion der Kommunalaufsicht? Na ja, nach so etwa einem Dreiviertel Jahr kam es nicht zu einer Rüge gegen des Herrn Bürgermeister und auch zu keiner Verpflichtung, den Antrag doch bitte `mal auf die Tagesordnung einer Ratsitzung zu setzen. Aber immerhin wurde der Bürgermeister Schobert auf seine Falschauslegung der Rechtslage hingewiesen. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus. Übrigens wird ein diesbezügliches und zugesagtes Disziplinarverfahren vom Landkreis verschleppt. Wie gesagt, Krähenprinzip.

Aktuell gibt es zwei sehr eindeutige Verstöße gegen das Antragsrecht. Ein Antrag des Verfassers durchlief nicht den Verwaltungsausschuss zwecks Vorbereitung, wie es die niedersächsische Kommunalverfassung vorschreibt. Konkret wurde damit dem Verfasser die Möglichkeit genommen, den Antrag bereits im Verwaltungsausschuss darzustellen und zu begründen, ein Recht, dass ihm nur in Zusammenhang mit einem von ihm gestellten Antrag zusteht. Im Verwaltungsausschuss besitzt er sonst kein Rederecht.

Üblicherweise entscheiden Gerichte in solchen Fällen, dass die Entscheidung des Rates wegen mangelnder Vorbereitung rechtswidrig war und der Antrag erneut aufzusetzen sei. Ein Detail am Rande. Die Vorsitzende des Rates Frau Elisabeth Heister-Neumann, Juristin und ehemalige niedersächsische Justizministerin hat die mailgeführte Diskussion über eine Neuaufsetzung kommentarlos abgebrochen. Neutralität sieht anders aus, Frau Heister-Neumann! Sie vertreten auch die Rechte der Ratsleute!

Ein weiterer aktueller Fall betrifft den Antrag der SPD über die probeweise Verlegung des Mittwoch-Wochenmarktes auf den Markplatz. Der wurde kurzerhand vom Helmstedter Bürgermeister Schobert in eine entgegen gesetzte Verwaltungsvorlage  umgemünzt. Damit war nicht der Antrag der SPD aufgesetzt, wie es die Rechtslage vorschreibt. Der Hammer dabei, das Gegenteil (keine probeweise Verlegung) wurde von der “Verwaltung“, sprich Helmstedter Bürgermeister, in der Vorlage empfohlen, hier lesen.

Am 13. Juli findet die letzte Sitzung des jetzigen Rates statt. Wie wird die Kommunalaufsicht nun entscheiden? Verlangt sie das erneute Aufsetzen der beiden Anträge oder geht sie das Risiko ein, dass das niedersächsische Innenministerium möglicherweise dann eine Sondersitzung des Rates mit den beiden Anträgen anordnet und es damit zu einer enormen Schlappe für Aufsicht und Bürgermeister käme?

 

Die weitere Entwicklung wird auf jeden Fall interessant.

 

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