Untätigkeit im Landkreis Helmstedt
Beitrag: Ulrich Engelke, Ratsherr für DIE LINKE. Helmstedt
Jetzt reicht es Herr Landrat Radeck!
Nicht zum ersten Mal verschleppt die Kommunalaufsicht des Landkreises Helmstedt
Anträge beziehungsweise Beschwerden von Mandatsträgern der Partei DIE LINKE. im
Rat der Stadt Helmstedt. Wollen Sie wirklich eine Beschwerde beim
Niedersächsischen Innenministerium und vielleicht eine vom Minister angeordnete Sondersitzung des Helmstedter Rates riskieren? Denken Sie bitte daran, dass auf Grund der Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt der Helmstedter Rat am 24. September neu gewählt wird und mein Antrag vorher korrekt abzuwickeln ist.
Hier meine damalige Beschwerde im Vollzitat:
Landkreis Helmstedt
Kommunalaufsicht
Südertor 6
38350 Helmstedt
Datum: 16.05.2017
Verstoß gegen NKomVG durch den Bürgermeister der Stadt Helmstedt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 12. März 2017 stellte ich folgenden auf die Ratssitzung vom 23.03.2017 aufzusetzenden Antrag:
Ratsbeschluss zu TOP 7 des nichtöffentlichen Teils der Ratssitzung vom 03.03.2016 “Verstoß eines Ratsmitgliedes gegen die Verschwiegenheitspflicht von Ratsmitgliedern nach Maßgabe des NKomVG“ aufheben sowie Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Ersten Stadtrat Herrn Henning Konrad Otto.
Dieser Antrag wurde zwar im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt, jedoch nicht im Verwaltungsausschuss vorbereitet, vergl. Anlagen.
Gemäß Rechtsprechung in Verbindung mit § 76 NKomVG „1Der Hauptausschuss bereitet die Beschlüsse der Vertretung vor.“ führt die fehlende Vorbereitung zu einem rechtswidrigen Beschluss des Rates.
Sie werden um die Aufhebung des Ratsbeschlusses zum oben genannten Antrag unter TOP 11 der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.03.2017 gebeten. Sie werden außerdem gebeten den Helmstedter Bürgermeister Wittich Schobert darauf aufmerksam zu machen, dass die vom Rat zu entscheidende Anträge den Verwaltungsausschuss zu durchlaufen haben.
Der Helmstedter Bürgermeister hat in der Fragestunde des Rates zur Ratssitzung am 11.05.2017 erklärt, vom Rat zu entscheidende Anträge müssten nicht im VA vorbehandelt werden. Es werden jedoch alle sonstigen Anträge, auch Anträge der Verwaltung, im VA vorbehandelt. Die LINKE. wird offensichtlich unter Missachtung rechtsstaatlicher Regeln benachteiligt. Das ist nichts Neues.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Engelke
Anlagen: Einladungen VA und Rat vom 23.03.2017