10. August 2017   Aktuell

Deutsche Bank - Personal in Kleinstädten

  Beitrag: Roswitha Engelke

 

 

 

 

Wie kompetent ist das Personal der Deutschen Bank in Kleinstädten?
Offensichtlich gar nicht, der Kunde darf sogar mit einem Rauswurf rechnen (in
Helmstedt), übt er Kritik wegen nicht erbrachter, gesetzlich vorgeschriebener Leistungen. 

In Helmstedt muß man auch damit rechnen, dass die Geschäftsleitung auf schriftliche Anfragen nicht reagiert, dass selbst ein einfacher Bankumzug nicht ordnungsgemäß von Statten geht bzw. gar nicht erst vorgenommen wird oder eine Frage nach einem Dispokredit unrichtig beantwortet wird.

Wenn noch nicht einmal der simple Kundenservice erbracht wird, wie soll da jemals ein Vertrauensverhältnis für größere Investitionen zustande kommen?

Vertrauen ist die wichtigste der zentralen Säulen des Bankgeschäftes. 

Wie kommt es zu solchen Missständen? Die Deutsche Bank hat wie viele andere Bankhäuser Entlassungen von gelernten Bankkaufleuten vorgenommen. Die so entstandenen vakanten Arbeitsplätze wurden mit (ungelernten?) Kräften aus dem Versicherungsbereich besetzt, zum Teil mit selbständigen Finanzberatern. Trägt dieser Umstand möglicherweise dazu bei, dass der Kundenservice nicht mehr klappt? Der Kundenservice ist die Visitenkarte einer Bank.


Das zuständige "Fachpersonal", gerade auch vor Ort, benötigt dringend eine Einweisung in die Begriffe Kundenservice, Kundenorientierung, Kundenkorrespondenz, Zuhören und Höflichkeit. Wenn es selbst nicht weiterkommt, muss der Geschäftsführer hinzugezogen werden. Einen Kunden vor die Tür setzen, weil man als Kundenberater keine Ahnung hat, ist wohl kaum die richtige Arbeitseinstellung für einen Kundenberater. Da fragt man sich, wie die Deutsche Bank Helmstedt dazu kommt, ohne rot zu werden, Gelder für Service-Leistungen in Rechnung zu stellen! Selbst eine drohende Ordnungsstrafe in Höhe von 50.000 € bei Missachtung des Zahlungskontengesetzes hält sie nicht davon ab, auf anständigen Service zu pfeifen.

Oder denkt man möglicherweise als "Otto Normalverbraucher" zu kleinteilig? Vielleicht fallen bei einem Bankinstitut, welches wegen ganz anderer Vergehen Strafen in Milliardenhöhe zu zahlen hatte, 50.000 €  Ordnungsstrafe wegen Nichterfüllung einer gesetzlich garantierten Serviceleistung nicht weiter ins Gewicht.

Es ist ausgesprochen bedauerlich, was aus dieser einmal namhaften Bank geworden ist. 

 

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