09. September 2017   Aktuell

Kreistagssitzung vom 06.09.2017 - Einwohnerfragestunde

 

 

 

 

 

 

Fragen des Ratsherrn Ulrich Engelke

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren

im Dezember 1983 wurde vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil das Grundrecht auf “Informationelle Selbstbestimmung“ definiert. Ich zitiere aus Wikipedia dazu:

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird.

In Verbindung mit dem Helmstedter Arbeitsamt, im offiziellem Jargon „Jobcenter genannt“,

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