Kreistagssitzung vom 06.09.2017 - Einwohnerfragestunde
Fragen des Ratsherrn Ulrich Engelke
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren
im Dezember 1983 wurde vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil das Grundrecht auf “Informationelle Selbstbestimmung“ definiert. Ich zitiere aus Wikipedia dazu:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird.
In Verbindung mit dem Helmstedter Arbeitsamt, im offiziellem Jargon „Jobcenter genannt“,
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