05. September 2017   Aktuell

“Jobcenter“ Helmstedt verlangt Offenbarung des Leistungsbezugs

Beitrag: Ulrich Engelke
“Jobcenter“ Helmstedt verlangt Offenbarung des Leistungsbezugs,
für mich ist das ein Verstoß gegen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung (Link unten), den das Jobcenter Helmstedt begeht, wenn es auf dem Weg über eine “Vermieterbescheinigung“ einen “Kunden“ zwingt, seinen Status als Leistungsbezieher gegenüber dem Vermieter offen zu legen. Ich gehe nicht von einem Einzelfall aus.

In einem mir mit allen Belegen zugeschickten Fall wollte das “Jobcenter“ jemanden wegen der Wohnungsnebenkosten zu einer Vermieterbescheinigung zwingen, obwohl eine Jahresabrechnung und ein danach festgelegter Abschlag für das nächste Jahr vorlag. Erst nach der Vorlage einer Stellungnahme des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten gab sich das Arbeitsamt zufrieden, bemängelte aber immer noch eine angebliche Verletzung der “Mitwirkungspflicht“.

Der absolute Hammer: obwohl es nur um die Nebenkosten ging, wurde im Verlauf der Auseinandersetzung die Einstellung sämtlicher Zahlungen angedroht. Nach meiner Meinung fällt das schon unter Erpressung. Und das können die sich nur deshalb erlauben, weil in unserem (Fake-) Rechtsstaat Justiz nur von oben nach unten funktioniert.

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