13. Januar 2018   Aktuell

Worte kochen keinen Reis: Meine Stadt ... meine Dörfer...

 

 

 

 

 

 

Beitrag: Roswitha Engelke

Man stellt immer wieder fest, dass gerade Politiker gern von ihrer Stadt sprechen, wenn sie Glauben machen wollen, dass sie sich mit der Kommune, in der sie leben und ihren Bürgern "innig" verbunden fühlen.

Wenn unser (allseits verehrter) Bürgermeister derart liebevolle Gefühle hegt und seine Aussage nicht nur eine abgedroschene politische Redewendung war,  wird er sicher die von der Linkspartei in der Ratssitzung vom 21.12.2017 zum wiederholten Male angemahnten Fragen endlich zur Zufriedenheit aller Bürger beantworten:

Frage 1

a) Wieviele Stromsperren gab es bei der e.on-Avacon im Breich der Kernstadt in den Jahren 2000, 2010 und 2016?

b) Können sich Bürger bei verhängten Stromsperren von der Stadt Helmstedt beraten lassen und wäre diese Beratung gegebenenfalls kostenlos?    

3 Fragen zum Lappwaldsee

1. Wie entwickelt sich der pH-Wert im Lappwaldsee? Bitte mit Daten über einige Jahre belegen.

2. Können mir die limnologischen Gutachten ausgehändigt werden?         

3. Wie will die Stadt Helmstedt sicherstellen, dass der Lappwaldsee tatsächlich kostenlos für die Stadt einen neutralen pH-Wert erreichen wird. Es können durchaus Kosten in zweistelliger Millionenhöhe entstehen (s. Brandenburg, Neutralisierung v. Tagebauseen).

Diese Fragen sind schon einmal von Herrn Engelke gestellt worden, wurden aber unzureichend beantwortet.

3 Fragen zum Thema Windenergie im Helmstedter Revier

1. Welche Windenergieanlagen des Helmstedter Reviers würden der Stadt Helmstedt zugeordnet werden, wenn sie nicht unter Bergrecht fallen?

2. Wie hoch werden die auf Grund des Bergrechtes nicht erhaltenen Gwerbsteuereinnahmen veranschlagt?

3. Wie begründet sich die Vorenthaltung der Gewerbesteuereinnahmen bei den Windenergieanlagen auf Grund des Bergrechtes genau? (Bitte die Antwort juristisch exakt abfassen.)

Auch diese Fragen wurden nicht zum ersten Mal gestellt.

Sie sind im Zusammenhang mit dem TOP 15, und der V181a/17, Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer für die Stadt Helmstedt betrachtet, sehr aufschlussreich.

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