18. Mai 2018   Aktuell

Zivile Polizeibeamte mit Schusswaffen in Helmstedt

An die Redaktion der Braunschweiger Zeitung

Michael Strohmann

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gerade eine Mail an "Alarm38" abgesetzt.In dem Beitrag ging es um einen offensichtlichen Polizeieinsatz am Freitag den18.05.2018 in der Collegienstrasse in Helmstedt.

Zwei zivile Beamte der POLIZEI Helmstedt klingelten an einer Haustür-die niemand öffnete-.

Ein Beamter (ca 25 Jahre alt,blond) trug dabei eine öffentlich  zur Schau getragene Schusswaffe an der rechten Hüfte.Beide Beamte waren für mich (als sachkundigen Kenner der Szene) als Polizeibeamte zu erkennen.Aber sie waren nicht als öffentlich im Dienst tätige Polizeibeamte zu erkennen.(keine POLIZEI-Westen,keine Armbinden oder ähnliches).Und dennoch mit einer Schusswaffe an der Hüfte unterwegs.

Um Verwechslungen zu vermeiden.Müssen Polizeibeamte in Zivil im Dienst mit einer Schusswaffe an der Hüfte nicht öffentlich als Polizeibeamte oder sonstige Vollstreckungsbeamte erkennbar sein?Ansonsten kann ja jeder Bürger/Bürgerin mit einer Schusswaffe an der Hüfte rumlaufen.

Ich bitte dies redaktionell zu bearbeiten und somit um Aufklärung.Ich denke das dies auch im Sinne der Helmstedter Bevölkeruing ist.

 

Mit freundlichem Gruss

Karl-Heinz Schmidt

015143571502

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