Zivile Polizeibeamte mit Schusswaffen in Helmstedt
An die Redaktion der Braunschweiger Zeitung
Michael Strohmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gerade eine Mail an "Alarm38" abgesetzt.In dem Beitrag ging es um einen offensichtlichen Polizeieinsatz am Freitag den18.05.2018 in der Collegienstrasse in Helmstedt.
Zwei zivile Beamte der POLIZEI Helmstedt klingelten an einer Haustür-die niemand öffnete-.
Ein Beamter (ca 25 Jahre alt,blond) trug dabei eine öffentlich zur Schau getragene Schusswaffe an der rechten Hüfte.Beide Beamte waren für mich (als sachkundigen Kenner der Szene) als Polizeibeamte zu erkennen.Aber sie waren nicht als öffentlich im Dienst tätige Polizeibeamte zu erkennen.(keine POLIZEI-Westen,keine Armbinden oder ähnliches).Und dennoch mit einer Schusswaffe an der Hüfte unterwegs.
Um Verwechslungen zu vermeiden.Müssen Polizeibeamte in Zivil im Dienst mit einer Schusswaffe an der Hüfte nicht öffentlich als Polizeibeamte oder sonstige Vollstreckungsbeamte erkennbar sein?Ansonsten kann ja jeder Bürger/Bürgerin mit einer Schusswaffe an der Hüfte rumlaufen.
Ich bitte dies redaktionell zu bearbeiten und somit um Aufklärung.Ich denke das dies auch im Sinne der Helmstedter Bevölkeruing ist.
Mit freundlichem Gruss
Karl-Heinz Schmidt
015143571502