09. Juni 2018   Aktuell

Aufsichtsratsfunktion - vorprogrammierter Interessenskonflikt?

Beitrag: Roswitha Engelke                                                                                 

Um die kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, muss der Kommune bei der Gründung oder Beteiligung an einem Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts

  • ein angemessener Einfluss im Aufsichtsrat oder
  • ein entsprechenes Überwachungsorgan eingeräumt und
  • der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens entsprechend ausgestaltet werden.

Es dürfen jedoch keine Interessenskonflikte entstehen. Der Aufsichtsrat dient in erster Linie dazu, die Geschäftsleitung eines Unternehmens zu kontrollieren.

Allerdings nimmt das Gremium auch eine beratende Funktion wahr. Beraten heißt jedoch nicht, dass z. B. Aufsichtsratsmitglieder  Ratsmitglieder unter Druck setzen müssen, um Entscheidungen zugunsten des Unternehmens herbeizuführen.

Wieso mir  rein zufällig die Edelhöfe einfallen, weiß ich auch nicht so genau.

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