01. August 2018   Aktuell

InfoAbend und Demo: "No" zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz (NPOG)

Beitrag: Roswitha Engelke

 

Niedersachsen protestiert: Nein zum neuen Polizeigesetz der GROKO

 

Das Bündnis "#noNPOG" (20 Organisationen des linken u. progressiven Spektrums, der Eintracht-Fan-Vereinigung sowie VertreterInnen der bürgerlichen Parteien DIE LINKE., der Linksjugend "solid", der Jusos und der Grünen Jugend)

 

lädt ein zu einer Informationsveranstaltung zum NPOG:

 

  • Am Dienstag, 14.08.2018, 19.00 Uhr, "Infoveranstaltung zum NPOG", im Gewerkschaftshaus in   Braunschweig, Wilhelmstraße

 

  • Am Samstag, 18.08.2018, ab 11.00 Uhr, Kohlmarkt, Aktionstag mit Demonstration in der Braunschweiger Innenstadt.

 

Eine offene Nachfrage des Landesvorstandsmitgliedes d. LINKEN Nds.,  H. G. Hartwig, an die BS-Jusos - bei einem Bündnistreffen - zu möglichen kritischen Sichtweisen in der SPD-Niedersachsen ergab, dass die Jusos-Niedersachsen sich eindeutig gegen das NPOG stellen, aber sie könnten nicht berichten, dass sich bisher maßgebliche Kreise der SPD-Niedersachsen kritisch dazu geäußert hätten.

 

Aber sie sähen ihre Aufgabe, als Teil des Bündnisses, gerade darin hier in ihrer Partei zu wirken, wozu andererseits wichtig wäre, dass der Protest gegen das NPOG in Niedersachsen breit wird!

 

 

Die Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte vor.

Aber auch in anderen Bundesländern sehen wir ähnliche Verschärfungen, die den Staat mehr und mehr zu einem Überwachungsstaat ausbauen. Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen. Den Gesetzentwurf “NPOG” der niedersächsischen Landesregierung lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab und fordern dessen Zurücknahme. Anders als bisher soll die Polizei in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen und gefangen nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen. Das ist eine ganz grundsätzliche Änderung der Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft, ein so genannter Paradigmenwechsel. Die Verwischung der Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit stellt die Gewaltenteilung infrage.

Folgende Neuregelungen lehnen wir ab:

Polizeiliche Sanktionen und Überwachungsmaßnahmen gegen konkrete Personen bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung einer terroristischen Straftat

  • Meldeauflagen ohne Richter*innenvorbehalt (§ 16 a)
  • Aufenthaltsvorgaben u. Kontaktverbote ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17 b)
  • Elektronische Fußfessel ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17 c)
  • Durchsetzungs- und Präventivgewahrsam bis zu 74 Tage (§ 18 I Nr. 3)
  • Videoüberwachung im Gewahrsam (§ 20 IV S. 4)
  • Polizeiliche Quellen-Telekommunikationsüberwachung (§ 33 a)
  • Polizeiliche Online-Überwachung mittels Trojaner (§ 33 d I)
  • Verdeckte Personen-Observation (§ 34 I)
  • Verdeckte Bild- und Sprachaufzeichnungen sowie Aufenthaltsermittlungen außerhalb von sowie in und aus Wohnungen (§§ 35, 35 a i. V. m. § 34 I)
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler*innen (§§ 36, 36 a)

Verschärfte Strafverfolgung von Versammlungsteilnehmenden

  • Einordnung des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gem. § 125 a StGB als Straftat von erheblicher Bedeutung gem. § 2 Nr. 14 b, um Demonstrierende durch technische Mittel, Observationen und V-Leute präventiv überwachen zu können (§§ 34 I, 36)
  • Vermummung auf Versammlungen (Demonstrationen) als Straftat (Art. 2)

Überwachung des öffentlichen Raums bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie Zugriff auf Daten Dritter

  • Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 32 I)
  • Bildübertragung aus öffentlich zugänglichen Räumen (§ 32 III)
  • Bild- und Tonaufnahmen mittels polizeilicher Bodycams (§ 32 IV)
  • Videoüberwachung zur Geschwindigkeitskontrolle (Section Contol) (§ 32 VIII)
  • Einsichtnahme in und Herausgabe von Bild- und Tonaufzeichnungen öffentlich zugänglicher Räume (§ 32 a)

Zusätzliche Mittel zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges

  • Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker, Taser) noch vor Schlagstockeinsatz (§ 69 IV)

 

 

 

Infos zum Niedersachsen Bündnis "noNPOG" unter folgendem Link:

https://niedersachsentrojaner.de

 

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