Gerichtsprozess gegen Menschenrechtsaktivistin am Amtsgericht Braunschweig - wird hier das Opfer zum Täter gemacht?
23 Jul 2018
Vor nun fast einem Jahr protestierte eine kleine Gruppe Menschen im Medienhaus der Braunschweiger Zeitung bei einer Jubiläumsveranstaltung der Psychiatrie Akademie gegen Mißstände in der Psychiatrie. Im Verlauf des Protestes wurden Aktivist*innen vom Sicherheitsdienst unsanft aus den Räumlichkeiten entfernt, da Kritik zum gegenwärtigen Psychiatriesystem und Meinungsfreiheit dort nicht willkommen war.
Nun wird einer Aktivistin Körperverletzung vorgeworfen, da sie einer Person des Sicherheitsdienstes einen kleinen Kratzer am Unterarm beigefügt haben soll. Da die Aktivistin ein gefordertes Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro mit einem Widerspruch entgegnete, hat das Amtsgericht Braunschweig für den 01ten August 2018 einen Gerichtstermin anberaumt. Dieser wurde später auf den 22ten Oktober 2018 verschoben! Der Prozess startet um 11 Uhr im Raum E104.
Kommt vorbei und unterstützt die angeklagte Aktivistin.
Zeigen wir, dass sie unseren Protest nicht mit Kriminalisierung stoppen werden!
Mehr Informationen zu der Aktion um die es geht h i e r
Wann: Am 22.10.2018 um 11 Uhr
Wo: Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, Saal E 104
Kommentar R. Engelke:
Meiner Meinung nach darf ein privater Security nur zum Gehen auffordern. Die Aktivistin mit Gewalt aus den Räumen der BZ zu entfernen, war möglicherweise Freiheitsberaubung, vielleicht Körperverletzung und Nötigung.
Körperliche und sonstige Durchsuchungen wie die Kontrolle mitgeführter Taschen, einfach mal so, ohne triftigen Grund, stellen in aller Regel erhebliche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht dar.
- Wurde hier das Opfer zum Täter gemacht?
- Wieso scheiterte eine Anzeige gegen die Security wegen Körperverletzung? (Siehe Text: Mehr Information zu der Aktion ...)
- Wird vom Rechtsstaat eine bestimmte Lobby bevorzugt bzw. benachteiligt?