17. August 2018   Aktuell

Austricksen von Arbeitssuchenden im Jobcenter Helmstedt?

Beitrag: Roswitha Engelke, Beistand

"Sind das die Engelkes?" So wurde am gestrigen Donnerstag meine Freundin im Jobcenter Helmstedt von einer Bediensteten begrüßt. Dabei fiel ein schräger Blick auf meinen Mann und mich als Beistand. Der Tonfall ließ zu wünschen übrig. - Ein "Guten Tag Frau  ..." und eine persönliche Vorstellung, wer uns da empfing, fiel aus. Dass es sich hierbei um eine Frau H. handelte, lasen wir beim Rausgehen an der Eingangstür.

Meine Freundin war schriftlich zu einem Besprechungstermin gebeten worden, angeblich um ihre berufliche Situation zu besprechen.

Tatsächlich stellte sich heraus, dass eine Anhörung durchdiskutiert werden sollte. In dieser Angelegenheit lag dem Jobcenter jedoch bereits ein Schreiben vor, in dem mitgeteilt wurde, dass  sich zur Anhörung nur schriftlich geäußert werden würde.

Dies wurde nun noch einmal persönlich und mündlich wiederholt!

Da für die Anhörung keine Formvorschriften gelten, kann diese sowohl schriftlich, als auch mündlich (z. B. telefonisch) erfolgen.


Die Bedienstete des Jobcenters Helmstedt ließ erkennen, dass sie von dem Schreiben wußte und erklärte sinngemäß, dass sie dann einen neuen Besprechungs-Termin zum 30. des Monats anberaumen würde, zu dem weitere Mitarbeiter auflaufen würden. Auf die Frage, was denn das Thema der neuen Einladung sei, die berufliche Situation oder die Anhörung, erklärte sie, das würde sie jetzt nicht mitteilen und uns, dem Beistand, schon gar nicht. Das Gespräch sei hiermit beendet!

Es wäre sehr hilfreich für Kunden und Beistand, wenn die Bediensteten des Arbeitsamtes Helmstedt sich an einen zivilisierten, höflichen Umgangston erinnerten, auf abfällige Tonfälle verzichteten und sozialverträglich ihre Arbeit machten, wie Verwaltungsangestellte/Beamte anderer Behörden es tun. 

In diesem Fall bin ich bin der Meinung, dass eine Besprechung zur  beruflichen Situation nicht stattfinden sollte sondern nur als Vorwand diente,  meine Freundin sanktionsbeschwert herzuzitieren, um sie zu einer mündlichen Aussage zu ihrer Anhörung zu "überreden". Der Übergang zur Anhörung war einfach zu schnell.

 

Anmerkung dazu von Ulrich Engelke, Beistand

Nach meiner Einschätzung sollte es ursprünglich bei der Einladung darum gehen, eine mündliche Anhörung im Zusammenhang mit einer angedrohten Sanktion durchzuführen. Dass dazu noch eine sanktionsbewehrte Einladung verschickt wurde, macht die Sache sehr wahrscheinlich rechtsmissbräuchlich.

Im Übrigen wurde der Termin vor Ort u. a. mit der Begründung abgesagt, die Anhörung würde weitere Beteiligte des “Jobcenters“ benötigen, die jedoch momentan nicht zur Verfügung stünden. Die in der Einladung aufgeführte “Besprechung der beruflichen Situation“ wurde nicht durchgeführt.

Dafür gab es jedoch keinerlei Gründe, woraus man den Schluss ziehen kann, die Begründung mit der “beruflichen Situation“ war vorgeschoben. Sollte es so sein, dann hätten wir meines Erachtens eine waschechte Nötigung vorliegen, die durchaus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Aber Narrenfreiheit haben Institutionen der Deutschen Arbeitsfront ja allemal. Eine Anzeige würde nichts bringen.

Eine Anhörung (zu einem Verwaltungsakt) kann vom Betroffenen immer auf dessen Wunsch schriftlich durchgeführt werden. Dieses rechtsstaatliche Verfahren hat die Sachbearbeiterin Frau H. zu akzeptieren. Aber möglicherweise wollte man versuchen, die schriftlich vorliegende Begründung durch Hinterfragen zu erschüttern, umgangssprachlich gesagt, die Betroffene “auszutricksen“. Dafür fehlt allerdings die Rechtsgrundlage.

 

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