30. August 2018   Aktuell

50% Körperbehindert und Arbeitssuchend in Helmstedt ...

Generell kann man eine berufliche Rehabilitation – auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) genannt – beanspruchen, wenn man länger als sechs Monate gesundheitlich so beeinträchtigt ist, dass man seinen erlernten Beruf oder seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt.

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder (wieder)herzustellen.

Reha-Abteilung im Jobcenter Helmstedt

Menschen, bei denen sich eine körperliche Behinderung, egal aus welchen Gründen, eingestellt hat, bekommen im Jobcenter Helmstedt keine wirkliche Beratung. Ganz im Gegenteil, sie werden auf eine Fragerunde einbestellt. "Haben Sie sich um ein Arbeitsverhältnis bemüht? Wo haben Sie sich bemüht?  Bemühen Sie sich regelmäßig?

Wie stellen Sie sich ihren künftigen Job vor? Was denken Sie, noch arbeitsmäßig leisten zu können? Wieso meinen Sie nur noch einen Minijob ausüben zu können? Wieso glauben Sie nicht, eine Vollzeitbeschäftigung annehmen zu können? Wieso glauben Sie gerade diese Arbeit leisten zu können? ...  (Gefühlsmäßig) schwebt im Hintergrund die Frage: Bemühst du dich auch tatsächlich ...?  Wirklich behilflich scheint man in der Reha-Abteilung des Job-Centers Helmstedt nicht zu sein.

Es werden keine Vorschläge gemacht, Vorschläge müssen mitgebracht werden! Und hat die Kundin/der Kunde Vorschläge, werden diese sofort niedergemacht. Fragen wie diese werden gestellt: "Haben Sie für diese Arbeit eine Qualifikation?" "Warum wollen Sie keine Vollzeitbeschäftigung ..." "Wieso glauben Sie, gerade für diese Tätigkeit geeignet zu sein?" -

Eine ironische Frage legt sich einem auf die Zunge: Wieso bereitet sich eine Kundin/ein Kunde nicht schon 30 Jahren früher auf eine mögliche Behinderung mit einem Zweitjob vor, der ein bis zwei Gänge zurückgeschaltet ist und hält sich darin fit. Das muss man als Arbeitsberaterin eines Jobcenters doch erwarten können?

Reale Informationen an Kunden über sämtiche Unterstützungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Integration in leidensgerechte Arbeit erfolgt nicht. Umschulungsmaßnahmen, Lehrgänge? Nichts dergleichen! Über eine eventuelle Übernahme von Reise-, Wohn-, Prüfungs- oder Lehrgangskosten, wenn diese für die Teilhabe am Arbeitsleben notwendig sind, wird sich ausgeschwiegen.

Eine Akquise von Arbeitsplätzen über alle verfügbaren Medien scheint ebenfalls nicht auf dem Programm der Reha-Abteilung des Job-Center Helmstedts zu stehen, darum muß sich der Kunde selbst kümmern ...

  • Eine  wirkliche Beratung  beinhaltet immer auch die Weitergabe sämtlicher Möglichkeiten, die eine Kundin/ein Kunde aufgrund ihrer/seiner schwierigen Situation (Behinderung) hat.

Als Beistand bekam ich heute den Eindruck, dass Arbeitsberaterin H. aus der Reha-Abtlg. des Jobcenters Helmstedt ihre Kunden allein im Regen stehen lässt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Arbeitsberaterin H. anderen Kunden gegenüber entgegenkommender ist, das kann ich jedoch nicht beurteilen.

 

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