Presseinformation des Landkreises Helmstedt
Teile des Lappwaldes sollen naturschutzrechtlich geschützt werden
Drei Schutzgebietsverordnungen gehen parallel in die Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Schätze der Natur im Lappwald sind von europäischer Bedeutung, der Erhalt
seiner biologischen Vielfalt ist von national herausragendem Interesse.
Die
Europäische Kommission hat im Lappwald deshalb zwei Gebiete in die sogenannte
„Natura 2000 Schutzgebietskulisse“ aufgenommen. Deren Flächen sollen durch
insgesamt drei Schutzgebiete geschützt werden: Das Landschaftsschutzgebiet
„Nördlicher Lappwald“, das Landschaftsschutzgebiet „Südlicher Lappwald“ und das
Naturschutzgebiet „Lappwald“.
Zur Sicherung des Landschaftsschutzgebietes „Nördlicher Lappwald“ muss die
bestehende Landschaftsschutzgebietsverordnung „Lappwald“ von 1978 im Bereich
des FFH-Gebietes geändert und an die bestehende Rechtslage angepasst werden.
Aufgrund der Lage im Lappwald, soll das Landschaftsschutzgebiet den Namen
„Nördlicher Lappwald“ erhalten.
Der Entwurf der neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung „Nördlicher Lappwald“
nebst Begründung und Karten wird in Kürze bei der Samtgemeinde Grasleben,
Bahnhofstraße 4, 38368 Grasleben, als auch beim Landkreis Helmstedt,
Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, Charlotte-von-
Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 öffentlich ausgelegt werden.
Zur Sicherung des Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Lappwald“ muss die
bestehende Landschaftsschutzgebietsverordnung „Lappwald“ von 1978 im Bereich
des FFH-Gebietes geändert und an die bestehende Rechtslage angepasst werden.
Aufgrund der Lage im Lappwald, soll das Landschaftsschutzgebiet den Namen
„Südlicher Lappwald“ erhalten.
Der Entwurf der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Südlicher Lappwald“ nebst
Begründung und Karten wird in Kürze bei der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350
Helmstedt, als auch beim Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft,
Wasser und Umweltschutz, Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 öffentlich
ausgelegt werden.
Zur Sicherung des Naturschutzgebietes „Lappwald“ muss die bestehende
Naturschutzgebietsverordnung „Lappwald“ von 1993 geändert und an die
bestehende Rechtslage angepasst werden.
Der Entwurf der neuen Naturschutzgebietsverordnung „Lappwald“ nebst Begründung
und Karten wird in Kürze bei der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt, bei der
Samtgemeinde Grasleben, Bahnhofstraße 4, 38368 Grasleben, als auch beim
Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz,
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 öffentlich ausgelegt werden.
Zu allen drei Schutzgebieten kann bis zum 30. November 2018 jede Frau und jeder
Mann gegenüber der Naturschutzbehörde des Landkreises Helmstedt Bedenken und
Anregungen vorbringen.