12. Januar 2019   Aktuell

Guthaben müssen ausgezahlt werden und Abschläge für die künftige Abrechnungsperiode müssen sich an dem tatsächlichen Verbrauch in der vergangenen Abrechnungsperiode orientieren - nicht so bei E.ON Energie GmbH Helmstedt

Kommentar: Roswitha Engelke

Kommentar: Es ist mir unverständlich, warum Energieversorger vom Kunden aufgefordert werden müssen, oft genug durch Gerichtsverfahren, Gutschriften auszuzahlen und Abschläge korrekt zu berechnen. VeranwortungsbewussteTeilnehmer am Wirtschaftsleben sollten einfache kaufmännische Regeln einhalten und das Fingerspitzengefühl eines ehrbaren Kaufmannes besitzen. Als Argument der Versorger fehlt nur noch, dass mit dem zurückbehaltenen Geld Arbeitsplätze gesichert werden!

Beitrag: Roswitha Engelke

Quelle: Verbraucherzentrale und diverse Internetbeiträge

Die Jahresabrechnung  lag pünktlich kurz vor Weihnachten im Briefkasten und wie jedes Jahr wurde der Abschlagsbetrag trotz eines wesentlichen Guthabens erhöht und die Gutschrift um den Aufschlag gekürzt überwiesen. Beides ist unzulässig.  Diese Methode wird von vielen Engergieversorgern angewandt. Siehe Internetbeitrag  Auch der E.ON Energie GmbH Helmstedt ist dieses Verfahren nicht fremd, wird jedoch seltsamerweise  nicht bei jedem Kunde eingesetzt. 

Guthaben aus Stromrechnungen und Gasrechnungen müssen sofort überwiesen werden und dürfen vom Energieversorger weder einbehalten noch langfristig verrechnet werden. Abschläge für die künftige Abrechnungsperiode müssen sich an dem tatsächlichen Verbrauch in der vergangenen Abrechnungsperiode orientieren und dementsprechend berechnet werden, siehe  Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, Az I-20 U 136/14,  vom 16.12.2014.

Dem Versorger ExtraEnergie GmbH wurde in einem weiteren Verfahren vom Landgericht Düsseldorf untersagt (Urteil vom 09.04.2014 (Az. 12 O 180/13), in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden sowie im Internetauftritt Hinweise zu geben, nach denen Guthaben aus Abrechnungen erst mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden sollten.

Viele Verbraucher beschweren sich über Energieversorgungsgesellschaften, die Guthaben einbehalten und trotz eines höheren Guthabens Abschläge erhöhen. Wie Betroffene reagieren können, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn der Preis für Ihren Vertrag steigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Anbieter wechseln.
    Dabei auf die Bedingungen der Boni-Auszahlungen achten. Lassen Sie sich in so einem Fall am besten von den Energierechtsexperten der Verbraucherzentrale beraten.
  • Behält der Versorger Ihr Guthaben ein, setzen Sie ihm schriftlich (am besten per Einschreiben) eine Frist zur Auszahlung Ihres Geldes. Wird die nicht eingehalten, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

 

Im Zweifel können Sie sich in Ihrer nächst gelegenen Verbraucherzentrale beraten lassen oder an diese Adresse wenden: Verbraucherhilfe wenn Guthaben nicht ausgezahlt werden

 

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute4
Gestern3
Woche7
Monat158
Insgesamt88071
 

Anmeldung