17. Januar 2019   Aktuell

Abfallbescheide werden versendet

Helmstedt im Januar 2019 Abfallabgabenbescheide werden versendet!


Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises
Helmstedt macht darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Abgabenbescheide
über die Abfallentsorgungsgebühren versendet werden.

 

Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2018 und die
Jahresvorausveranlagung 2019 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem
Umschlag versendet.

Wie Ihnen aus den vorherigen Jahresendabrechnungen bekannt sein dürfte, wird
auch bei der Jahresendabrechnung 2018 unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr
2018 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden.
Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener
Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben, eine ausgewiesene
Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2018.

Nachzahlungen werden vom Landkreis Helmstedt grundsätzlich nicht als Barzahlung
angenommen. Bitte verzichten Sie aufgrund des Verlustrisikos auch auf eine
Bargeldversendung an den Landkreis Helmstedt per Post oder Postkasteneinwurf.
Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto.

SolltenSie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, ist hierzu die Angabe einer

Bankverbindung mit IBAN und BIC erforderlich.

Die Überweisung erfolgt zeitnah mit dem Versand der Bescheide.

Landkreis Helmstedt
Presseinformation

Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz bittet insbesondere
zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das
Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde und nunmehr sofort Klage erhoben
werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. falsche Tonnenzahl) im
Abgabenbescheid festgestellt werden, bittet der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft,
Wasser und Umweltschutz, sich an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin
zu wenden.


Hierzu können auch Anfragen bzw. Mitteilungen unter der Fax-Nummer
05351/121-2607 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an
den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz gesendet werden.


Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der
Rechtsbehelfsfrist.

Im Übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.
Kontenänderungen teilen Sie bitte bis spätestens 31.01.2019 mit, da später
eingehende Änderungsmitteilungen ansonsten nicht mehr für die Abbuchungen einer
Nachzahlung bzw. der ersten Quartalsfälligkeit zum 15.02.2019 berücksichtigt
werden können.

Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (z.B. Einzahlungen, Rückstände, Mahnungen)
stehen die Mitarbeiter/innen des Geschäftsbereiches Finanzen unter den
Telefonnummern 05351/121-1130 und 05351/121-1230 zur Verfügung. Fragen zur
Guthaben-Rückerstattung und Rücklastschriftgebühren werden unter
05351/121-1232 beantwortet.

Bei Fragen zur Veranlagung (z.B. Behälterbestand, Leerungsdaten) wenden Sie sich
bitte an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin. Ausschließlich für Fragen
zur „Biotonne Plus“ steht Ihnen die Telefonnummer 05351/121-2513 Mo. – Do.
vormittags zur Verfügung.

Bearbeitungsschluss für eingehende Änderungsanzeigen in Bezug auf Adressen,
Eigentümerwechsel, Konten, etc. war für den Druck des Jahresbescheidlaufes der
31.12.2018.

Danach eingegangene Änderungsanzeigen konnten für den Ausdruck
auf den Jahresbescheiden nicht mehr erfasst werden. Diese Änderungen werden
beim ersten unterjährigen Bescheidlauf am 06.02.2019 berücksichtigt.

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