31. Januar 2019   Aktuell

Schäbig: Die SPD im Rat der Stadt Braunschweig lehnt Mindeststandards bei Wohnungslosenunterkünften ab

Kommentar: Roswitha Engelke: Die Erinnerungskultur daran, dass das S vor PD für sozial(demokratisch) steht, ist schwer am bröckeln. (In Memory an Heiko Maas' Worte)

Pressemitteilung

SPD lehnt Mindeststandards bei Wohnungslosenunterkünften ab

 

Seit Jahren setzt sich die Linksfraktion im Rat der Stadt Braunschweig für Verbesserungen bei der Unterbringung von Wohnungslosen ein.

Nur durch den Einsatz der LINKEN gibt es überhaupt eine sozialarbeiterische Betreuung in der Sammelunterkunft „An der Horst“ und die Zahl der dezentralen Unterbringungen steigt wenigstens etwas. Aktuell befindet sich ein Antrag der LINKEN. im Verfahren, in dem Mindeststandards bei der Unterbringung von Wohnungslosen gefordert werden. Auch die sehr hohen Gebühren, die von den Wohnungslosen für die Benutzung der Unterkünfte bezahlt werden müssen, sollten deutlich gesenkt werden.

 

Auslöser dieses Antrages war eine Begehung der Sammelunterkunft „An der Horst“ durch eine Gruppe des „Bündnisses für Wohnen“. Dort wurden zum Teil unhaltbare Zustände festgestellt.

Nachdem der Antrag der Linksfraktion eingereicht wurde, kam es zu einer weiteren Begehung.

Hier konnten zwar schon Verbesserungen festgestellt werden, vieles ist aber weiterhin mangelhaft. So gibt es „An der Horst“

 

keinen Gemeinschaftsraum bei über 50 Bewohnern, die zum Teil länger als ein Jahr dort wohnen, keine Verdunkelung an den Fenstern, keine Backöfen, Ess- und Kochgeschirr nur bei entsprechenden Spenden und ohne gesonderten Aufbewahrungsschrank, keine Abfallbehälter in den Zimmern. Es fehlen eine ausreichende Betreuung und auch eine tägliche Reinigung.

Die Gebühren von 10 Euro pro Tag dürften dagegen zu den höchsten in der Bundesrepublik gehören.

 

 

Die erste Abstimmung zum Antrag der Linksfraktion erfolgte am 17. Januar im Ausschuss für Soziales und Gesundheit.

Dort wurde der Antrag mit den Stimmen von SPD abgelehnt, die CDU enthielt sich und lediglich die BIBS-Vertreterin stimmte, neben der Vertreterin der LINKEN, für den Antrag. Beschlossen wurde stattdessen nur eine Überarbeitung der Satzung aus dem Jahr 2004 ohne klare Vorgabe einer Zielsetzung, so dass letztlich auch eine zusätzliche Erhöhung von Gebühren nicht ausgeschlossen ist.

 

Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Rat der Stadt Braunschweig, Gisela Ohnesorge:

„Die SPD ist immer vorne mit dabei, wenn es darum geht, sich in Sonntagsreden oder vor auserlesenem Publikum als soziale Partei darzustellen. Das wird sie am 29. März auf ihrer sogenannten Sozialkonferenz auch wieder machen.

Wenn es aber darum geht, das Leben für die Ärmsten etwas erträglicher zu machen, dann lehnt sie das ab. Hinzu kommt, dass Wohnungslose auch bei der derzeitigen Kältewelle lieber draußen schlafen, als die städtischen Unterkünfte zu nutzen.

Vielleicht kann die SPD sich einmal überlegen, ob das auch etwas mit den fehlenden Mindeststandards zu tun haben könnte.“

 


 

Antrag hier:

 

Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt

 

 

 

Antrag (öffentlich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betreff:

 

 

 

 

Mindestanforderungen Wohnungslosenunterbringung

 

 

 

 

 

 

 

Empfänger:

 

Datum:

 

 

Stadt Braunschweig

 

16.10.2018

 

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsfolge:

 

 

Status

 

Ausschuss für Soziales und Gesundheit (Vorberatung)

01.11.2018

Ö

 

Verwaltungsausschuss (Vorberatung)

06.11.2018

N

 

Rat der Stadt Braunschweig (Entscheidung)

06.11.2018

Ö

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

1. Für die Wohnungslosenunterkunft „An der Horst“ sowie für alle anderen Unterkünfte zur Unterbringung wohnungsloser Personen werden die nachfolgenden Mindestanforderungen festgelegt.

 

2. Die Satzung über die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Personen in der Stadt Braunschweig aus dem Jahr 2004 wird entsprechend überarbeitet.

 

3. Die Gebühren werden in Anlehnung an die Angemessenheitstabelle (Unterkunftskosten nach § 12 Abs.1 WoGG-Stand 10/2018) gesenkt und so verändert, dass sie dem Standard der Unterkünfte entsprechend moderat in noch zu beschließender Höhe festgelegt werden.

 

 

 

Zu I: Mindestanforderungen für die Wohnungslosenunterkunft „An der Horst“ sowie für alle anderen Unterkünfte zur Unterbringung wohnungsloser Personen in der Stadt Braunschweig

 

 

 

1. Die Unterkunft muss den in Braunschweig geltenden Bau- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften - unter besonderer Berücksichtigung der Belange des vorbeugenden Brandschutzes - entsprechen.

 

 

 

2. Die Wohn- und Schlafräume müssen folgenden Anforderungen entsprechen: Die Höchstbelegungszahl pro Zimmer beträgt 2 Personen. Bei der Berechnung der Wohnfläche bleiben die Nebenräume und –flächen (z.B. Toiletten, Küchen, Gemeinschaftsräume, Waschräume...) unberücksichtigt.

 

a) Die Mindestquadratmeterzahl pro Zimmer beträgt für ein - Einzelzimmer 9 qm

 

- Doppelzimmer 15 qm

 

Die Zimmer sind fortlaufend zu nummerieren. Die Zimmernummer ist mit der Angabe über die vorhandenen Quadratmeter gut lesbar und sichtbar an jeder Zimmertür anzubringen. Bei Verlust der Beschriftungen sind diese unverzüglich zu ersetzen.

 

b) Es dürfen grundsätzlich keine Doppelstockbetten verwendet werden. c) Für jeden Bewohner ist eine eigene Bettstelle vorgesehen.

 

Zu jeder Bettstelle gehören:

 

-ein Bettgestell oder Schlafliege (keine klappbaren Gästebetten) mit einer Größe von mindestens 90x200 cm

 

-eine qualitativ gute Matratze

 

-für inkontinente Personen ein Überzug mit plastifizierter Unterseite und kochfester Moltonseite

 

-ein Kopfkissen sowie

 

-Einziehdecken in ausreichender Anzahl

 

Die Bettwäsche sowie die Handtücher sind zu stellen und in 14-tägigen Abständen

 

– bei Bedarf auch öfter- zu wechseln.

 

 

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