29. Mai 2019   Aktuell

Die Probleme des Landrats Radeck mit der Niedersächsischen Kommunalverfassung

Beitrag: Roswitha Engelke

Die Niedersächsische Kommunalverfassung ist bezüglich der Kreistagsprotokolle absolut eindeutig.

Unter § 68 Protokoll heißt es: "Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Vertretung ist ein Protokoll zu fertigen." Das ist die Theorie.

Praktisch sieht das anders aus.

Wenn die Kreistagsabgeordnete Roswitha Engelke (DIE LINKE.) in der Kreistagssitzung am 13.03.19 nicht unerheblich zu einem Antrag bezüglich einer "zu prüfenden" Fusion zwischen der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt ausführt, dass diese Frage bereits durch ein vom Landkreis beauftragtes und seit Anfang 2013 vorhandenes und sehr teures Gutachten abschlägig beantwortet ist, greift die Praxis des Landkreises Helmstedt.

Im Protokollentwurf findet sich über den durchaus relevanten Sachvortrag der Kreistagsabgeordneten nichts. Und es gibt zwei Gründe, die die Annahme einer vorsätzlichen Weglassung rechtfertigen.

1. Hätten die von der Abgeordneten vorgetragenen Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt von der Verwaltung dargestellt werden müssen, respektive hätten sich der anwesende Landrat Radeck oder der Kreisrat Schlichting dazu äußern müssen. Von beiden Herren kam jedoch nichts.

 

Die Nichtreaktion der Verwaltung gibt zu denken. Hatte der Erste Kreisrat Schlichting den CDU-Landrat (im Amt seit 2016) über dieses Gutachten nicht informiert? Gründe hätte Herr Schlichting (SPD) durchaus, schließlich gehört die SPD-Fraktion mit zu den Antragstellern und es geht eventuell darum, den Wolfsburger SPD-Bürgermeister zwei weitere Jahre über die Altersgrenze hinaus im Amt zu halten.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Plaene-von-Wolfsburgs-OB-verfassungswidrig,oberbuergermeister136.html

Weiter.

2. Ist mittlerweile der Landrat mit einer Beschlussempfehlung an den Kreistag nach vorn geprescht, in der er das Gutachten benennt und ähnlich zu der von der Kreistagsabgeordneten Engelke aufgeführten Begründung eine Fusion zwischen Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt als nicht möglich bezeichnet und den Passus im Antrag der SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN sowie der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vom 27.02.2019 streicht.

Jetzt sieht das auf dem Papier so aus, als hätte die Verwaltung des Landkreises die Sachaufklärung geleistet. (Schäbig!)

Obwohl der Landrat für die Abfassung des Protokolls zuständig ist, weigert er sich, den Redebeitrag der Kreistagsabgeordneten protokollieren zu lassen ... um die Klarstellung der Rechtslage weiterhin für sich verbuchen zu können? Seiner Meinung nach sind Einwendungen gegen das Protokoll nur bei der protokollgenehmigenden Kreistagssitzung möglich. Im Klartext heißt das: "Schreib' den Protokolltext gefälligst selbst, wenn du ihn im Protokoll haben willst!"

Dabei übersieht der Herr Landrat Radeck, dass es hier nicht um eine kleine erklärende Ergänzung oder Korrektur geht, sondern um einen umfänglichen Redebeitrag. Und den hat er nach der Kommunalverfassung zu protokollieren.

Seine vorgebrachte Begründung: "Schriftlich eingereichte Änderungswünsche des Protokolls können, aufgrund der fehlenden Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und der Kreistagsmitglieder, nicht berücksichtigt werden," ist bezüglich der "fehlenden Transparenz" geradezu haarsträubend, denn der Landrat könnte selbstverständlich eine „vergessene“ Ergänzung nachreichen.

Was wäre an einem Nachtrag intransparent? Es kann ja jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete nachlesen und sich erinnern. Ein Landrat sollte die Größe haben einen Fehler zugeben zu können und sich nicht mit unsachlichen Behauptungen aus der Affäre ziehen.. 

Wenn das Fehlen eines vollständigen Redebeitrages von einer/m Kreistagsabgeordneten beanstandet wird, ist dass ein Fehler des Landratbüros, der umgehend von dort behoben werden muss. Denn der Landrat ist für die Richtigkeit des Protokolles verantwortlich!

Aus dieser „Nummer“ kommt er auch nicht mit fadenscheinigen Ausreden heraus.

Ein Nachreichen eines fehlenden Teiles z. B. im Protokoll ist im Übrigen durchaus üblich. Anscheinend geht es hier wohl eher um politische (vielleicht auch persönliche) Befindlichkeiten, wie z. B. den Hut auf der Stange grüßen.

Hier zu den Unterlagen

Gutachten

Meine (nicht protokollierte) Rede im Kreistag

Meine Aufforderung zur Korrektur des (noch nicht genehmigten) Protokolles:

/pdf/190509-Schreiben_an_Radeck_Protokoll.pdf

Die Antwort aus dem Landratsbüro per Mail:

Sehr geehrte Frau Engelke,

da gem. § 20 Abs.5 der Geschäftsordnung der Kreistag über Einwände gegen die Fassung des Protokolls und dessen Genehmigung entscheidet, können Änderungswünsche zum Protokoll erst in der kommenden Kreistagssitzung am 05.06.2019 unter dem TOP -Genehmigung des Protokolls vom 13.03.2019 - eingebracht werden. Schriftlich eingereichte Änderungswünsche des Protokolls können, aufgrund der fehlenden Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und der Kreistagsmitglieder, nicht berücksichtigt werden.

Ich möchte Sie zur kommenden Kreistagssitzung bitten, unter dem genannten TOP Ihr Anliegen noch einmal mündlich vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

LANDKREIS HELMSTEDT

Meine Antwort auf diese Mail:

/pdf/190524-Protokollaenderung.pdf

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute1
Gestern12
Woche33
Monat242
Insgesamt94890
 

Anmeldung