Kreistagssitzung vom 05.06.2019: Ein zensiertes Protokoll und ein ignoriertes Rechts-Gutachten
Zunächst:
In der vorläufigen Fassung des Protokolles der Sitzung vom 13.03.219 wurde festgestelltt, dass ein gesamter Redebeitrag der LINKEN unterschlagen bzw. nicht protokolliert worden war.
Einer zweimaligen Aufforderung, den gehaltenen Redebeitrag im Protokoll nachzutragen, wurde im Landratsbüro nicht nachgekommen.
Begründung für die 1. Ablehnung:Transparenz sei nicht gegeben
Begründung für die 2. Ablehnung: Die GO würde eine Wertung des Redebeitrages treffen
Beide Begründungen sind Humbug. Die Vorgehensweise erfüllt den Sachverhalt der Zensur! Wo kommen wir hin, wenn im CDU Landratsbüro zukünftig über die Protokollierung von Redebeiträgen der anderen Parteien entschieden wird.
Man könnte Reaktionen wie diese aus dem Landratsbüro auch als Mobbing betrachten.
Zur Tagesordnung
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.03.2019
4 Nein-Stimmen /4 Enthaltungen, das fehlerhafte Protokoll wurde mehrheitlich genehmigt.
Ein Antrag zur Protokoll-Änderung wurde mit 7 Ja-Stimmen / 5 Enthaltungen mehrheitlich
abgelehnt.
TOP 9
Antrag der Kreistagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE Grünen sowie der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe hier: Wiederaufnahme von Fusionsgeprächen
Einen Antrag auf Interkommunale Zusammenarbeit stellen und im Kreistag für eine Fusion plädieren trotz unveränderter Rechtslage und vorhandenem Rechtsgutachten ... nett ausgedrückt ist das mutig ...
Zum Antrag: /pdf/190610_Antrag_interkommunale_Zusammenarbeit_FDP_etc..pdf
.... mit einer Stimme Mehrheit darf die Verwaltung nun erneut die Möglichkeiten einer Fusion des Landkreises Helmstedt mit der Stadt Wolfsburg "ausloten", die bereits auf "Herz und Nieren" von den Universitäts Professoren Dr. Hageböll und Dr. Mehden im Jahr 2013 geprüft und als nicht verfassungskonform ad acta gelegt wurde.
Wird das Rechtsverständnis der Professoren angezweifelt? Nein, soweit versteigt man sich nicht, es wird einfach stellenweise negiert bzw. "umgedeutet".
Ein damals wie heute nicht einmal bedingt konkretisierbares Fusionsmodell wird aufgegriffen und mit viel Trara den Kreistagsmitglieder aufgetischt.
Das Konstrukt wird im o. g. Rechts-Gutachten als Modell II deklariert.
Grundvoraussetzung dafür wäre die Auflösung des Landkreises Helmstedt und die Bildung eines neuen Gemeindeverbandes mit den Wesensmerkmalen eines Landkreises und einem Sonderstatus für die Stadt Wolfsburg als Oberzentrum.
Das Rechts-Gutachten weisst darauf hin, dass bei diesem Modell die Größenverhältnisse innerhalb des neuen Gemeindeverbandes problematisch sind.
Im Falle der Fusion ergibt sich zweifellos ein Übergewicht der Stadt Wolfsburg gegenüber den kreisangehörigen Ortschaften. WOB ist einwohnermäßig größer als alle dem Kreisgebiet angehörigen Gemeinden. (S. Seite 120 Gutachten)
Nach dem Leitbild, wie es den Reformen in den 1970er Jahren zugrunde gelegt wurde und wie es nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes grundsätzlich weiterbesteht, sollte die größte Stadt in einem Landkreis eher kleiner sein als der Rest des entstehenden neuen Landkreises.
Dies würde es erforderlich machen, einen weiteren Landkreis (Lkrs Wolfenbüttel/Landkreis Gifhorn) in die Fuision einzubeziehen.
Das ergibt jedoch ein neues Problem: Ein Landkreis, der aus der Stadt Wolfsburg/Lkrs. GF/Lks. HE bestünde wiche dem Leitbild der üblichen Größenordnung von Landkreisen erheblich ab.
Die Gutachter wiesen darauf hin, wie auch immer in Modell II fusioniert wird, die sich daraus ergebenden Größenverhältnisse werden stets zentrale verfassungsrechtliche Probleme nach sich ziehen.
Ferner muß die Stadt WOB mit den einzelnen Gemeinden verhandeln und nicht mit dem Konstrukt "Landkreis".
Hinzu kommt, die Landkreise Wolfenbüttel und Gifhorn lehnten definitiv eine Fusion mit dem Landkreis Helmstedt ab.
Eine verfassungskonforme Lösung für eine Fusion der Stadt WOB mit dem Lkrs Helmstedt wurde nicht gefunden. (S. 122, Gutachten)
Pech für den Steuerzahler, der darf die erneute "Auslotung" bezahlen ...