28. Juni 2019   Aktuell

Ratssitzung vom 27.06.2019

Beitrag: Roswitha Engelke

Die Ratssitzung startete pünktlich um 17.00 Uhr. Trotz Hitzewelle hatten sich etliche Gäste eingefunden, speziell Büddenstedter Bürger, die Näheres über die Zukunft ihres Hallenbades wissen wollten.

Einige der Tagesordnungspunkte führten zu hitzigen Diskussion und ließen unseren allseits beliebten Bürgermeister rot anlaufen (obwohl dieser die Farbe rot im politischen Raum nicht wirklich zu schätzen weiß).

Noch eine Bemerkung am Rande, die Bürgermeisterkette blieb diesmal im Safe. Die Sitzung war, so schien es, auch ohne Kette für den Bürgermeister schweißtreibend genug.

 

TOP 5

Fragestunde des Rates

Ratsherr Engelke fragte in Bezug auf die ständig wiederkehrende Läuseplage in Helmstedter Grundschulen/Kitas, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt hat, welche Hygienemaßnahmen sind gegebenenfalls durch die Stadt vorzunehmen und wie ist die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Stadt in diesem Fall? Gibt es eine Meldepflicht?

Der Bürgermeister erklärte mit ungehaltendem Unterton, die Stadt als Schulträger sei in diesem Fall nicht involviert. Eine Meldepflicht besteht nur von Eltern zur städt. Einrichtung Schule/Kita und umgekehrt.

Das heißt, wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie verpflichtet, so schnell wie möglich die Leitung der Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes zu informieren (vgl. IfSG §34 Abs. 5). Die rasche Information ist wichtig, damit die Leitung der Einrichtung alles Nötige unternehmen kann, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse in der Einrichtung zu verhindern.

Umgekehrt werden auch Sie umgehend informiert, wenn in der Schule oder Kita Ihres Kindes ein Kopflausbefall auftritt.

 

TOP 8

Vorlage 057/19 Änderungsantrag ANHO 14/19 V057/19

Zukunftsentscheidung Hallenbad Büddenstedt

Ratsherr Engelke bemängelte, dass eine Begehung des Bades mit einem Gutachter nicht stattgefunden hat. Eine kritische Bemerkung, die dem Bürgermeister nicht gefiel und auf die er aggressiv reagierte.

Die Mehrheit einigte sich schließlich auf die Gründung eines Trägervereins für das Hallenbad Büddenstedt, der die Kosten der Sanierung übernimmt. Sobald dieser existiere werde das Bad, welches zur Zeit geschlossen ist wiedereröffnet bzw. nicht endgültig geschlossen werden.

Bisher sieht es eher danach aus, als würde es die Stadt Helmstedt begrüßen, das Büddenstedter Bad endgültig zu schließen.

Die Hoffnung der Büddenstedter auf eine evtl. zustandekommende Trägerschaft zu richten ist meines Erachtens nur ein Abwälzen von Verantwortung.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Bund ein neues Förderprogramm für Schwimmbäder beschlossen und mit 110 Millionen Euro ausgestattet hat. Weder der Erste Stadtrat noch der Bürgermeister haben dieses Förderprogramm erwähnt.

Augenscheinlich hat das Bauamt der Stadt Helmstedt das Stellen von Anträgen auf Förderungmittel für die ortseigenen Schwimmbäder verpennt.

 

TOP 19

Vorlage 221b/18, Antrag der CDU Ratsfraktion: Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt

Gegen die Kastration/Sterilisierung von Katzen ist im Prinzip nichts einzuwenden, grundsätzlich ist Katzenbesitzern aber die Entscheidung, ob sie ihr Tier kastrieren/sterilisieren lassen, nicht von gesetzlichen Vorgaben abhängig zu machen.

1. Ein Haustier ist eine Sache und somit Privateigentum. Eigentum ist das Recht, dass dem Inhaber die ausschliessliche Herrschaft über eine Sache verleiht. Der Eigentümer kann also innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sowohl tatsächlich als auch rechtlich nach Belieben über seine Sache  verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB).

2. Dem Antrag liegt keine Begündung vor. Da man in Bürgerrechte eingreift ist das ein erheblicher Mangel. Ging es in diesem Fall in erster Linie um die Durchsetzung des Obrigkeitsstaates?

Übrigens hat der Bürgermeister in dieser Sitzung verlauten lassen, dass das Tierheim Helmstedt ein Tier, das im Heim abgegeben wird tötet, wenn sich niemand findet, der das Tier bei sich aufnimmt.

Ein ÄAntrag des Ratsherrn Ulrich Engelke in der neuen Verordnung auf den § 3 (Registrierungspflicht: Chip/Tätowierung) und den § 4 (Bußgeld von 5.000,00 €)  zu verzichten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Top 29

Vorlage 095/19 Einrichtung einer außerplanmäßigen Investitionsmaßnahme zur Beschaffung eines Kfz für die Malerin im Fachbereich 55

Aufgrund eines irreparabelen Defektes des Privatautos der städt. Malerin Frau B. welches diese bisher für den Tansport von Arbeitsgerät und Material zu Baustellen benutzt hat, wird die Beschaffung eines Dienstfahrzeuges notwendig.

Nach erfolgter Preisrecherche durch den Fachbereich 55 ergibt sich, dass ein geeignetes Gebraucht-Fahrzeug,  ein Ford Transit Courier einschließlich Nebenkosten für 11.000 € erhältlich ist.

Ein Transit Courier ist als Neuwagen bereits für 13.000 € erhältlich oder generell für 15.500 €, Gebrauchtwagen mit ca. 60.000 km zwischen 7000 € und 8000 €.

Die Nebenkosten sind nicht aufgeschlüsselt und könnten demnach im dreistelligen Bereich liegen. Leider wurde der Beschluss ohne Nachfragen durchgewunken.

 

TOP 36

V100/19 Laufbahnsanierung Maschstadion

An den Rundlaufbahnen im Maschstadion bestehen erhebliche Sicherheitsmängel, sie stammen noch aus dem Jahr 1980 und sind bis dato nicht erneuert worden.

Hierfür wurde ein Förderantrag gestellt. Beschlussvorschlag:

Für die Laufbahnsanierung im Maschstadion werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 93.400 € aus den Mitteln der Kindergartenerweiterung Emmerstedt zur Verfügung gestellt.

Der Ortsbürgermeister Schünemann forderte jedoch, Gelder nicht immer aus der Haushaltsposition des Kindergarten Emmerstedts zu entnehmen, sondern die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten am Kindergarten endlich voranzubringen.

Es ist allem Anschein nach nicht das erste Mal, dass Gelder aus den Haushaltsmitteln des Kindergartens Emmerstedt für andere Zwecke genutzt wurden.

Es folgte eine heftige Diskussion ... hochrot im Gesicht schmetterte  Wittich Schobert den Einwurf des Ortsbürgermeisters ab; meiner Meinung jedoch eher mit Aggression als mit der legitimen Notwendigkeit der Mittelentnahme gerade aus dem Topf des Emmerstedter Kindergartens.

Im Hinblick darauf, dass für Sportstätten von der Stadt Fördermittel vom Land betragt werden konnten, ist die Mittelentnahme aus dem Kindergarten Budget Emmerstedt moralisch besonders schäbig.

Allgemeines Eigentum ist das Recht, das dem Inhaber die ausschliessliche Herrschaft über eine Sache verleiht. Der Eigentümer kann also innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sowohl tatsächlich als auch rechtlich nach Belieben über seine Sache zu verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB

Read more at: https://www.tierimrecht.org/de/recht/lexikon-tierschutzrecht/eigentum/
Allgemeines Eigentum ist das Recht, das dem Inhaber die ausschliessliche Herrschaft über eine Sache verleiht. Der Eigentümer kann also innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sowohl tatsächlich als auch rechtlich nach Belieben über seine Sache zu verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB

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