22. September 2019   Aktuell

Politiker dürfen beleidigt werden ...!

Quelle: netzpolitik.org

Eine Meinungsäußerung gegenüber Politikern muss nur abwegig genug sein, dann ist sie keine Beleidigung?

Auf Facebook wurde die Grünen-Politikerin Frau Künast als „Drecks Fotze“ und „Stück Scheiße“ beschimpft. Ein Berliner Gericht sieht das als „zulässige Meinungsäußerung“ und „Auseinandersetzung in der Sache“.

Der Rechtsstaat Deutschland ist nicht überall "gleich" mancher Orts ist er "gleicher":

Denn, sollte die freie Meinung einem Politiker gegenüber der Wahrheit zu nahe kommen, könnte das in den ländlichen Amtsgerichten Niedersachsens z. B. ins Auge gehen  ...

 

Die Sachlage

Insgesamt 22 Kommentatoren hatten Frau Künast in einem Thread unter einem Post eines  rechtspopulistischen Bloggers mit teils drastischen Worten beschimpft.

Frau Künast war vor Gericht gezogen, um durchzusetzen, dass Facebook die persönlichen Daten der Kommentatoren herausgibt, damit sie rechtlich gegen sie vorgehen kann.

Liegt eine Beleidigung, also eine Straftat vor, müssen die großen Plattformen mit Strafverfolgern zusammenarbeiten. Insgesamt 22 Kommentatoren hatten Frau Künast in einem Thread unter einem Post eines als rechtspopulistisch bekannten Bloggers mit teils gemeinen Worten beschimpft, die in Berlin als Äußerung der freien Meinung abgetan wurden ...

 

 

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