08. Januar 2020   Aktuell

Anpassung der Abfall-Gebühren


Die gemeinsamen, stetigen Anstrengungen der Kreispolitik und Kreisverwaltung führten in den
vergangenen zwei Jahren zu einer gleichbleibenden Abfallgebührenlast der Bürgerinnen und
Bürger.
Aufgrund des Preisverfalls im Bereich des Altpapiermarktes musste der Landkreis Helmstedt
hohe Verluste verkraften. Folglich sind die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2020 für
den Bereich der Haushalte (Grund- und Gewichtsgebühr Restabfall und Bioabfall) und im
Selbstanliefererbereich anzupassen.
Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies wie folgt dar:

 

 

Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr.
Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenen Gewicht
der „Biotonne Plus“ berechnet sowie ggf. 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.
Für die Kosten der Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von
Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt
werden können, wird die Pauschalgebühr von 10,00 Euro auf 15,00 Euro erhöht.

Die weiteren Einzelpreise können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der derzeit gültigen Fassung entnommen werden. Das „Kompostwerk der Terrakomp GmbH“ trägt fortan den Namen „Kompostwerk bei Offleben“.

 

Die Behältertauschgebühr (s. Tabelle) sowie die Gebühr für die Sperrmüll „Express-Abfuhr“ iHöhe von 65,00 Euro pro 5m³ sind stabil geblieben, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibgebührenfrei.
Hinweis: Die Sperrmüllabfuhr kann pro Haushalt maximal 2 Mal pro Kalenderjahr genutzt werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr.
Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenen Gewicht
der „Biotonne Plus“ berechnet sowie ggf. 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.
Für die Kosten der Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von
Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt
werden können, wird die Pauschalgebühr von 10,00 Euro auf 15,00 Euro erhöht.

 

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