11. Februar 2020   Aktuell

Sonntagsschutz ist Arbeitsschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beitrag: Roswitha Engelke

Bezug: HESO vom 09. 02. 2020, Lesermeinung 

Am 09.02.2020 erhielten Leser des HeSo einen Einblick in die Denkweise von Frau Schadebrodt hinsichtlich des Verkaufsverbots an Sonn- und Feiertagen.

 

 

 

 

 

Möglich, dass Frau Schadebrodt schon einmal vom Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört hat und ihr dabei Schutzhelme und Sicherheitsschuhe eingefallen sind. Das Gesetz gibt jedoch sehr viel mehr her:

Das ArbSchG ist am 21.08.1996 in Kraft getreten. Es gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und ist ein Bundesgesetz!

In § 10 sind die wich­tigs­ten Aus­nah­men vom Ver­bot der Sonn­tags­ar­beit festgelegt. Schaut man auf § 1 Abs.1 Be­darfs­ge­wer­be­ver­ord­nung, kann man die un­pro­ble­ma­ti­schen Aus­nah­men da­her an ei­ner Hand abzählen.

Neben her eine kleine Lektion in Staatskunde:

Gewerkschaften kämpfen nicht für Wettbewerbsnachteile von Einzelunternehmern, Gewerkschaften kämpfen für die Verbesserung von Arbeitsbedingung aller Arbeitnehmer!

Frau Schadbrodts Denkweise unterstützt mehr den Großhandel, Märkte wie Aldi, Ketten oder Läden wie Karstadt. Ob gerade vor Ort der Einzelunternehmer von einer generellen Sonntagsöffnung  profitiert ist fraglich.

Warum wohl schließen die auf der Neumärker - der Helmstedter Einkaufsmeile -  angesiedelten Einzelhandelsgeschäfte Samstags um 13.00 Uhr? Warum wurde eine verlängerte Öffnungszeit bis 20.00 Uhr aufgegeben und sogar der "lange Donnerstag" in Helmstedts Innenstadt wieder abgeschafft? Weil die verlängerten Öffnungszeiten geringfügig genutzt wurden und letztlich mehr Kosten als Nutzen brachten.

Den Gewerkschaften unsachliche Vorwürfe zu machen, trägt nicht wirklich zu einer Verbesserung der Einnahmen des Einzelhandels in der Innenstadt bei.

Vielleicht sollte sich Frau Schadebrodt aktiv an Streiks zur allgemeinen Lohnerhöhung in Deutschland beteiligen, das wäre z. B. eine konstrutive Maßnahme ... mehr Geld in die Haushalte ... das kurbelt den Wirtschaftskreislauf an.

Roswitha Engelke, Helmstedt

 

Weitere In­for­ma­tio­nen über Urteile bezgl. Ladenöffnungszeiten und Sonntagsarbeit fin­den Sie hier:

 

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