Illegale Abfallentsorgung im Lappwald
Illegale Ablagerung von asbesthaltigen Welleternitplatten und asbesthaltigem Plattenbruch in großem Ausmaß im Heidberg bei Wendhausen und im Lappwald
Am Montag, den 17.02.2020, wurde von der nds. Landesforst im Heidberg, zwischen Wendhausen und Essehof die illegale Entsorgung von ca. 40 Quadratmetern asbesthaltigen Welleternitplatten und asbesthaltigen Plattenbruch mit einem geschätzten Gewicht von 800 kg entdeckt.
Einen Tag später, Dienstag, den 18.02.2020 wurde von der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz, Stiftungsförsterei Lappwald, im Meinberg, östlich der L 294 die illegale Entsorgung von ca. 60 Quadratmetern asbesthaltige Welleternitplatten mit einem geschätzten Gewicht von 1,2 t entdeckt.
Die recht gut gestapelte Art der Ablage spricht für Anlieferungen mit illegal-gewerblichem Hintergrund.
Da der oder die Täter eine schwerwiegende Umweltstraftat begangen haben, bittet der Landkreis Helmstedt um Hinweise zur Täterermittlung.
- Wer kann Angaben zu den möglichen Tätern machen?
- Wer hat ein größeres Transportfahrzeug (größerer Kastenwagen, evtl. auch überladener PKW mit großem Anhänger) in dem o.g. Waldstück bzw. auf den Feldwegen in der Nähe des Autobahnparkplatzes gesehen?
- Wo wurden in den vergangenen Wochen in der jeweils näheren Umgebung Dächer, Garagen, Stallungen abgedeckt, die mit Wellasbestplatten gedeckt waren?
Ihre Hinweise nehmen die örtlichen Polizeidienststellen und der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Telefonnummer 05351 / 121 – 2518 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.
Die, wenn gewünscht, vertrauliche Behandlung entsprechender Hinweise wird zugesichert.
Der Landkreis Helmstedt warnt gerade auch vor den Hintergrund der illegalen Entsorgungen ausdrücklich vor Haustürgeschäften oder ähnlichen, angeblich günstigen Gelegenheiten zu Arbeiten an asbesthaltigen Gebäudeteilen (Wellasbestzement, Fassadenplatten). Indiz für illegale Tätigkeiten können fehlende Firmenangaben, der fehlende schriftliche Vertrag oder die Barzahlung sein.
Arbeiten an und die Entsorgung von asbesthaltigem Material unterliegen besonderen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe. Die Nichtbeachtung führt regelmäßig zu einem Strafverfahren und in nahezu allen angezeigten Fällen zu einer empfindlichen Geldstrafe.
Daher bittet der Landkreis Helmstedt, ausschließlich Fachfirmen, die einen entsprechenden Sach- und Fachkundenachweis zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien besitzen, zu bemühen und diese nachweisbar mit der Entsorgung der Asbestzementabfälle zu beauftragen.
Auskünfte zum Umgang und zur Entsorgung hierzu erteilen die Abfallberatung unter 05351 / 121 -2517 und die Abfalltechnik unter 05351 / 121 - 2421. Speziell zu Abrissarbeiten berät Sie auch die Bauaufsicht unter 05351 / 121 – 2202. Übersichten über zugelassene Betriebe für Asbestarbeiten führt das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig 0531 / 354760.