13. März 2020   Aktuell

Weiterer Corona-Fall im Landkreis Helmstedt

Nachdem im Landkreis Helmstedt am gestrigen Donnerstag der erste
Corona-Fall bestätigt wurde, gibt es heute den zweiten positiv Getesteten.
Betroffen ist eine Person mit einer erheblichen Anzahl von Kontakten. Der
Erkrankte wurde unter Hausquarantäne gestellt.
 
Die namentlich bekannten Kontaktpersonen werden seitens des Gesundheitsamtes
angerufen und ebenfalls in Hausquarantäne gestellt um eine Weiterverbreitung des
Virus zu unterbinden. Zu diesen Personen wird täglicher Kontakt gehalten.
 
Aufgrund des heutigen Erlasses vom Nds. Sozialministerium wird ab Montag der
Betrieb in allen Schulen, Kindertagesstätten und Kinderhorten bis zum 18.04.2020
eingestellt.
 
Dies gilt für alle schulischen und nichtschulischen Veranstaltungen in
allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Bildungseinrichtungen wie
der Kreisvolkshochschule.
 
Damit sind auch alle Schulsporthallen gesperrt.
 
Ausnahmen gibt es für die Schüler*innen der Abiturjahrgänge sowie für die
Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Schuljahrgänge 1 bis 8 in der Zeit von
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine zeitlich erweiterte
Notbetreuung an Ganztagsschulen stattfinden.
 
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in
sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu zählen insbesondere folgende
Berufsgruppen:
 
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und
Feuerwehr
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug
und vergleichbare Berufe.
 
Die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung und erheblicher
Verdienstausfall) soll ebenfalls gewährleitet werden.

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