30. April 2020   Aktuell

Aktuelle Regelungen zu den kommunalen Gremiensitzungen in den Bundesländern

Hier ein Überblick zu Aktivitäten der einzelnen Bundesländerin im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Gremienarbeit

Die Sitzungen der Kommunalvertretungen fallen nicht unter die behördlichen Veranstaltungsverbote. Ob die Sitzungen durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Kommune. Der Gesundheitsschutz der kommunalen Vertretungen ist zu beachten. Kommunen sollen handlungs- und rechtssicher agieren können; nur unaufschiebbare Befassungen derzeit angebracht.

Mögliche Infektionen sind kein von den Kommunalverfassungen der einzelnen Bundesländer vorgesehener Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen ist einer der wesentlichsten Grundprinzipien des Kommunalverfassungsrechts und ist einzuhalten.

Die herausragende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wird auch dadurch deutlich, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Verstoß nicht nur die Rechtswidrigkeit, sondern in der Regel die Nichtigkeit gefasster Beschlüsse zur Folge hat. 

In vielen Bundesländern bieten die bestehende Regelungen ausreichenden Handlungsspielraum. Im Notfall können Pairing-Absprachen getroffen werden.

Nachfolgend findet ihr eine Aufstellung zu den aktuellen Sach- und Diskussionsständen in den einzelnen Bundesländern.

Danke an Christina Buchheim, Sprecherin für Kommunalpolitik und Vorsitzende Petitionsausschuss Linksfraktion im Landtag Sachsen-Anhalt für diese Zusammenstellung.

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