22. Mai 2020   Aktuell

Presseinformation: Weiterhin Einschränkungen für kreiseigene Schulsporthallen auch bei CORONA Lockerungen des Landes

Weiterhin Einschränkungen für kreiseigene Schulsporthallen auch bei CORONALockerungen des Landes


Der Landkreis Helmstedt weist daraufhin, dass bei einer möglichen Lockerung der CORONARegelungen für den Indoorsport, keine automatische Freigabe der außerschulischen Nutzung in
den kreiseigenen Schulsporthallen erfolgen kann.

Aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften in den Schulen, mussten bzw.
müssen einige Schulsporthallen zu vorübergehenden Schulräumen umgewandelt werden.
Betroffen hiervon sind:


- Helmstedt: GaBö-Halle und Julianum I + II

- Königslutter: Landkreis-Halle (ohne Tribüne)

- Lehre: Kleine Sporthalle der Oberschule Lehre

- Schöningen: alle 3 kreiseigenen Sporthallen (Eichendorffhalle, Gerhard-Müller-Turnhalle sowie die
  Turnhalle Gymnasium Anna-Sophianeum)

 - Velpke: Sporthalle der Carl-Friedrich-Gauß Oberschule.

 

Damit stehen diese Hallen auch bei möglichen Lockerungen für den Indoorsport, zunächst bis zu
den Sommerferien nicht für die außerschulische Nutzung zur Verfügung.

 

Zusätzlich bleiben zur Hygienesicherheit in den Schulen, alle Sporthallen die sich in einem Schulgebäude befinden (Lademann-Realschule, Giordano-Bruno-Gesamtschule innen, RudolfDießel-Schule) bis zu den Sommerferien geschlossen.

 

In der Helmstedter Kanthalle sind wiederum bis zum Sommer Baumaßnahmen an der Elektrik
geplant.

Wie es nach den Sommerferien weitergeht ist noch nicht absehbar. Jahresgenehmigungen
für die außerschulische Nutzung im Schuljahr 2020/21, können zunächst unverändert
beantragt werden. Antragsfrist ist in diesem Jahr der 15. Juni 2020.

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