Biogasanlage Helmstedt - Umverlegung Gehöft Dieckmann an den Kybitzkulk
Fragen Bürgerversammlung Helmstedt am 21.03.2012
zu den Auswirkungen der landwirtschaftlichen und bioenergetischen Anlagen des im Kybitzkulk geplanten Gehöfts auf das Naherholungsgebiet Lappwaldsee.
Zur Beantwortung eingereicht im Gremienbüro der Stadt Helmstedt am 22.03.2012
Am 28.02.2012 wurde ein Fragenkatalog der Interessengemeinschaft Galgenbreite (IG) bezüglich der Auswirkungen der geplanten Biogasanlage (Planung) innerhalb der o. g. Anlagen an den Bau- und Umweltausschuß der Stadt Helmstedt (Stadt) gerichtet. Die Fragen wurden von der Verwaltung der Stadt beantwortet.
1. Warum wurde der Bauausschuß nicht an der Beantwortung dieser Fragen beteiligt?
2. Warum wurden dem Ausschuß die Antworten nicht zur Genehmigung vorgelegt?
3. Ist die Nichtbeteiligung des Ausschusses innerhalb von Bürgeranfragen die übliche
Vorgehensweise bei der Stadt Helmstedt?
4. Glaubt der Bürgermeister, daß er als Verantwortungsträger seinen demokratischen
Verpflichtungen hinreichend nachgekommen ist?
Die von der Stadt beantworteten Fragen sind ausschließlich mit Argumenten aus dem (interessegeleiteten) Antrag des Bauherrn bedient worden.
5. Hält der Stadt die Antworten zu den Fragen der IG für ausreichend
objektiv, unabhängig und richtig beantwortet?
Die Planung der „Biogasanlage“ beinhaltet die Umverlegung des Gehöfts an den Kybitzkulk. Zulässig ist grundsätzlich jede Art von landwirtschaftlichen Gebäuden. Stallungen werden ausdrücklich genannt. Angesichts einer projektierten Gesamtgröße von 1.600 kW elektrisch mit mehr als 2.000 kW Wärmeleistung sind ausgedehnte Mastanlagen mit geruchsbehafteter Abluft möglich und wirtschaftlich sinnvoll (Gülle- und Kraftwärmekopplungsbonus nach EEG). Anaerobe und stark geruchsbehaftete Schlämme werden getrocknet (Abluft, Geruchsemissionen) und im Umfeld der Anlage auf die Ackerflächen der Energiepflanzen (Geruchsemissionen) aufgebracht. Das Geruchsgutachten des Bauherrn weist angesichts der Hauptwindrichtung Ost-West unglaubhafte Werte für die Galgenbreite (2%) und Lappwaldsee (11%) auf.
6. Hält die Stadt Helmstedt die Bezeichnung „Biogasanlage“ angesichts des geplanten
Umfangs der Gesamtplanung nicht für irreführend?
7. Ist sich die Stadt bewußt, daß etliche Anlagenteile entstehen werden, deren
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Geruchsemissionen überhaupt nicht im Rat der Stadt diskutiert wurden?
8. Warum wurde dem Rat keine Sitzungsvorlage vorgelegt, die die Gesamtproblematik
der Anlage anschaulich zur Diskussion stellt?
9. Wurde das Geruchsgutachten des Antragstellers von einem Prüfingenieur gegen-
geprüft?
10. Wäre ein unabhängiges Gutachten zur Beurteilung der Gesamtauswirkungen aller
Anlagenteile (Landschaftsbild, Emissionsquellen) und der landwirtschaftlichen
Nutzung (Monokulturen, Geruchsemissionen Gärreste, Nitratproblematik) auf die
zukünftige touristische Nutzung des Lappwaldsees erforderlich gewesen?
11. Beabsichtigt die Stadt die Beauftragung eines dementsprechenden
Gutachtens und wird sie diese Absicht dem Rat die Beauftragung zwecks
demokratischer Beteiligung zur Abstimmung vorlegen?
12. Plant die Stadt die Aussetzung des Ratsbeschlusses zur Änderung des
Bebauungsplanes vom 21.12.2011 bis zur abschließenden Bewertung des
eventuellen Gutachtens?
13. Ist ein konkreter Zeitpunkt für eine dementsprechende Ratsabstimmung geplant?
Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes planen einige Bundesländer wie Hessen die Ausweisung von Flächen zur Windenergiegewinnung von etwa 2%. Diese Größenordnung reicht für einen vollständigen Umstieg auf Erneuerbare Energien aus. Demgegenüber verbrau-chen alle bestehenden und geplanten Biogasanlagen im Landkreis Helmstedt eine Fläche von 2,5% bei verhältnismäßig geringfügiger Einspeisung von Strom. Die Naturschutzverbände kritisieren Biogasanlagen mittlerweile als nur wenig ökologisch.
14. Hält die Stadt Biogasanlagen im Rahmen des Umbaues auf 100% Erneuerbare
Energien für sinnvoll?
15. War der Stadt zum Zeitpunkt der Abstimmung im Rat (21.12.2011) bekannt, daß
der Naturschutzbund Niedersachsen den Baustopp von Biogasanlagen in
Niedersachsen fordert?
Laut Planung soll das Regenwasser der Gesamtfläche in den Anlagen verwertet werden. Es handelt sich um eine Menge von rund 35.000 m³ pro Jahr.
16. Wurde ein entsprechender Eigenverbrauch der Anlagen nachgewiesen?
Aufgestellt, Helmstedt 18.03.2012
Roswitha Engelke, Ratsfrau im Rat der Stadt Helmstedt
Ulrich Engelke, Dipl.-Ing. Gesundheits- und Umwelttechnik