Erinnerung an Zeiten des kalten Krieges - Bundesweiter Warntag 2020
In der Zeit des Kalten Krieges gab es sporadisch einen ABC-Alarm (Warnung vor Atomaren, Biologishen oder Chemischen Kampfstoffen).
Das hieß: Sich nicht im Freien aufhalten! Fenster, Türen, Luftschächte etc. schließen! Rundfunkgeräte einschalten! Erst wieder das Haus verlassen, wenn Gefahr vorrüber (Entwarnung über Sirene und/oder Rundfunkgeräte)!
Ab dem Jahr 2020 wird nach Beschluss der Innenministerkonferenz jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag stattfinden. Premiere des bundesweiten Warntages ist somit am 10. September 2020.
Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern soll zum einen die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Zum anderen wird der Warntag von einer an die Bevölkerung gerichteten Öffentlichkeitsarbeit flankiert. Der bundesweite Warntag hat zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren.
Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn‐Apps, digitale Werbeflächen) ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen. Die Probewarnung wird am Warntag um 11 Uhr von der nationalen Warnzentrale im angeschlossenen Warnmittel durchgeführt. Sie wird an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen sind (z. B. App‐Server, Rundfunksender). Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung wiederum in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn‐Apps. Auf Ebene der Länderund Kommunen sollen parallel verfügbare kommunale Warnmittel (z. B. Sirenen) ausgelöst werden. Die Entwarnung wird vom BBK über MoWaS um 11:20 Uhr vorgenommen. Über die verfügbaren kommunalen Warnmittel soll parallel ebenfalls um 11:20 Uhr die Entwarnung vorgenommen werden. Der vorgeschlagene Zeitpunkt der Entwarnung steht natürlich unter dem Vorbehalt Ihrer technischen und rechtlichen kommunalen Voraussetzungen und Regelungen.