Landkreis Helmstedt fährt den Corona-Krisenstab wieder hoch
Helmstedt, 28.10.2020
Maskenpflicht auch für Bedienstete der Kreisverwaltung
Der Corona-Krisenstab des Landkreises Helmstedt wird ab sofort wieder
regelmäßige Lagebesprechungen durchführen. Während der Sommermonate war die
Arbeit heruntergefahren worden. Die Maskenpflicht in der Kreisverwaltung gilt nun
nicht mehr nur allein für Besucherinnen und Besucher, sondern auch für die
Bediensteten.
Mit dem Abflauen der Corona-Infektionszahlen in den Sommermonaten hatte auch der
Krisenstab des Landkreises Helmstedt seine Arbeit heruntergefahren. Die sonst schon
üblichen täglichen Lagebesprechungen fanden nicht mehr statt. Dies ändert sich nun mit
sofortiger Wirkung.
Der Stab wird nun wieder zweimal wöchentlich tagen – in Abhängigkeit
von der weiteren Entwicklung auch öfter.
Zum Krisenstab gehören der Landrat, die Leiterin des Gesundheitsamtes, der Leiter des Geschäftsbereichs Ordnungswesen, der Leiter der Pressestelle sowie weitere Bedienstete der Kreisverwaltung und bei Bedarf auch Vertreter der Polizei, der Bundeswehr, der Hilfsorganisationen und der Krankenhäuser.
Derzeit prüft der Krisenstab in Absprache mit den kreisangehörigen Gemeinden, ob und an welchen belebten Orten im öffentlichen Raum auch im Freien eine Maskenpflicht angeordnet werden sollte, falls die Inzidenzzahlen die Grenzwerte von 35 bzw. 50 übersteigen sollten. Aktuell liegt dieser
Wert im Landkreis Helmstedt bei 31,8.
Seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr gilt für die Besucherinnen und Besucher der
Kreisverwaltung die Maskenpflicht. Der Zugang ist nur nach vorheriger telefonischer
Terminabsprache möglich. Im Zuge der steigenden Zahlen wurde die Maskenpflicht nun auch auf die Kreisbediensteten selbst ausgedehnt.
Die Mund-Nasen-Bedeckung muss von ihnen auf den Fluren und Bewegungsflächen sowie in Bereichen wie Sanitäranlagen, Teeküchen oder Pausenräumen getragen werden. Eine Ausnahme der Maskenpflicht gilt am eigenen Schreibtisch unter Einhaltung der Abstandsregeln zu anderen Beschäftigten. „Diese Maßnahme geht über die Anforderungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinaus“, erklärt Landrat Gerhard Radeck. „Sie dient dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen, aber auch dem der Besucherinnen und Besucher.“