02. November 2020
Aktuell
Außerschulische Nutzung der Sportstätten und Schulräume
Landkreis Helmstedt, Presseinformation
Außerschulische Nutzung der Sportstätten und Schulräume
Der Landkreis Helmstedt gibt bekannt, dass aufgrund der am 28.10.2020 gefassten
Beschlüsse des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ab
dem 02.11.2020 die Sportstätten (Hallen und Plätze), sowie Schulräume des
Landkreises Helmstedt zunächst befristet bis zum 30.11.2020 zur außerschulischen
Nutzung nicht zur Verfügung stehen.
Alle vom Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport erteilten Nutzungsgestattungen
werden für diesen Zeitraum widerrufen.