09. November 2020   Aktuell

Den Hut auf der Stange grüßen, ist das logisch nachvollziehbar?

 Beitrag und Foto : Roswitha Engelke

Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 4. Nds. Corona-VO geltenden Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen

Bedeckung in den zu den Verkehrsmitteln des Personenverkehrs dazugehörigen Einrichtungen wie

z. B. Haltestellen, Bahnhöfe werden auf der Grundlage des § 18 Nds. Corona-VO wie folgt ausge

weitet:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch für Passanten, die nicht Nutzer der Verkehrsmittel sind, sondern die Haltestellen und Bahnhöfe lediglich passieren.

 

Haltestellen z. B. befinden sich nicht grundsätzlich an Ballungstätten und sind nicht zwangsläufig von Menschen "belagert". Muß nun generell vor dem Passieren einer  Haltestelle der "Schnutenpulli" angelegt werden? Das heißt doch den "Hut auf der Stange" grüßen.

 

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